Am Freitag hat die umstrittene „Lex Wolf“ den Bundesrat passiert. Damit ist es künftig u.a. möglich, Wölfe zu schießen bis die Übergriffe aufhören auch wenn unklar ist, welcher Wolf überhaupt Herdentiere angegriffen hat. Zum Wolfsabschuss berechtigt ist künftig zudem grundsätzlich die Jägerschaft.
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Umstrittener Kabinettsbeschluss
Der gestrige Beschluss des Bundeskabinetts sieht u.a. vor, Wölfe künftig leichter abschießen zu können, sofern sie Nutztiere reißen. Die zuständigen Landesbehörden müssten dem allerdings vorher zustimmen. Ein Abschuss von Wölfen soll dem Beschluss nach künftig auch dann möglich sein, wenn nicht klar ist, welches Tier für einen Riss verantwortlich ist. Demzufolge können Wölfe in einer Region so lange geschossen werden, bis es keine Übergriffe mehr gibt – selbst wenn dafür ein ganzes Rudel getötet werden muss.
Sachsen-Anhalt: Wachstum des Wolfsbestandes unter 10 Prozent
Nicht in allen Bundesländern vermehrt sich die Wolfspopulation in dem Maße, wie es oft behauptet wird, nämlich mit einer durchschnittlichen Verdoppelung des Bestandes alle 3 Jahre. In Sachsen-Anhalt gibt es Zuwächse, die unter zehn Prozent liegen, und das bereits seit vielen Jahren, kommentierte Umweltministerin Claudia Dalbert die nun vorliegenden Zahlen aus dem letzten Wolfsjahr 2017/18.
Für die Wölfe in Deutschland besteht auf absehbare Zeit offenbar wenig Gefahr!
Noch vor wenigen Tagen konnte es sowohl dem Politiker Detlef Radke als auch dem Magdeburger Jagdfunktionär Gerd Petzoldt offensichtlich gar nicht schnell genug gehen. Beide wollten den Wolf schnellstmöglich ins Jagdrecht von Sachsen-Anhalt überführen. (Wolfsmonitor berichtete, hier!)