Tierversuchsantrag – Wolfsmonitor

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Expertenurteil: Jungwolf „Kurti“ soll vergrämt werden!

Nach der gestrigen rund zweistündigen Sitzung einer Expertenrunde im niedersächsischen Umweltministerium kam man im Beisein von Staatssekretärin Almut Kottwitz einstimmig zu dem (erwarteten) Urteil: Der besenderte Jungwolf aus dem Munsteraner Rudel, von Wolfsfreunden liebevoll „Kurti“ genannt, soll vergrämt werden.

Eine andere Entscheidung, wie zum Beispiel die zuletzt diskutierte „Entnahme“, wäre aufgrund von artenschutzrechtlichen Erfordernissen eine Überraschung gewesen.

Allerdings sind noch einige Fragen, z.B. wer in Niedersachsen diesen Wolf vergrämen kann, bzw. will und welche bürokratischen Hürden (Tierversuchsantrag, etc.) bis dahin noch zu überwinden sind, offen.

Klaus Bullerjahn: „Man grämt sich in Niedersachsen um den Wolf“

„Mit der Pressemitteilung vom 15.02.2016 veröffentlicht das Umweltministerium einmal mehr ein Bulletin zur Situation des Wolfes in Niedersachsen, das dem geneigten Leser versichert, dass man sich in Niedersachsen um den Wolf grämt.
Es sind die bekannten Verlautbarungen, die mittlerweile zum Standardrepertoire der caniden Fürsorge des Wolfsmanagements in Niedersachsen gehören.

Im Frühjahr des letzten Jahres hatte man die semilegale Besenderung zweier auffälliger Wolfswelpen verfügt, die vom Büro Lupus erfolgreich in kurzer Zeit erfolgte.

Dieser Schritt als solches war zweifelsfrei richtig, nur hat man es dabei belassen, diese Senderdaten bis zu deren Ausfall zu sammeln, ohne sich zu fragen, wie es nach einer Besenderung im Allgemeinen und mit verhaltensauffälligen Wolfen im Besonderen weitergehen soll.

Die Besenderung ist die Voraussetzung für eine mögliche Vergrämung, um unerwünschtes Verhalten zu korrigieren und dient