Die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) legte nun das bereits von vielen erwartete Gutachten zu den Nutzierschäden durch Wölfe im Landkreis Cuxhaven vor. Die DBBW-Empfehlung lautet: Der Weidetierschutz muss intensiviert werden. Umweltminister Olaf Lies reagiert darauf politisch und kündigt eine „Klare Kante“ beim Umgang mit dem Wolf an. Es sieht also so aus, als ginge ihm die DBBW-Empfehlung nicht weit genug. Die Meldung des Umweltministeriums hierzu im Wortlaut:
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Die Goldenstedter Wölfin wird nun doch besendert!
Was soll das? …fragten sich zuletzt einige Wolfsfreunde in den sozialen Medien, nachdem sie einen „Hallo-Niedersachsen“-Beitrag vom NDR sahen, in dem nicht ganz vorurteilsfrei darüber berichtet wurde, dass ein Schaf eines Hobbyzüchters in Aschen (Landkreis Diepholz) von einem Wolf gerissen und ein weiteres verletzt wurde. Allein der Beweis für den Wolf als Verursacher fehlt (noch).
Der Geschädigte, Peter Mundin, lebt in einem einsamen Haus zwischen Wald und Moor mitten im bekannten Streifgebiet der so genannten Goldenstedter Wölfin. Er fühle sich „nicht ernst genommen“, äußert er gegenüber dem NDR.
Kurtis Tötung „letztes Mittel“? – Staatsanwalt sieht keinen Anfangsverdacht für eine Strafverfolgung!
Es wirkt schon etwas seltsam, was der NDR da gestern veröffentlichte. (*1) Etwa 140 Strafanzeigen gingen demzufolge bei der Staatsanwaltschaft Hannover nach der Tötung des Wolfes MT6 („Kurti“) mit dem Vorwurf ein, das niedersächsische Umweltministerium habe das Tier zu Unrecht töten lassen und hätte stattdessen andere Maßnahmen finden müssen.
Und nun folgt ein Satz im NDR-Beitrag, der mir ein ungewolltes Schmunzeln ins Gesicht zauberte: „Die Staatsanwaltschaft Hannover prüfte die Anzeigen und fragte im Umweltministerium nach, ob es unumgänglich war, „Kurti“ abzuschießen.“
Niedersachsen: Rede von Minister Stefan Wenzel zur Großen Anfrage der FDP-Fraktion
Das Niedersächsische Umweltministerium (MU) veröffentlichte heute per Presseinfo die Rede von Umweltminister Stefan Wenzel: „Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem bisherigen Wolfsmanagement?“- Rede zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP„ (im Wortlaut):
„- Es gilt das gesprochene Wort –
Expertenurteil: Jungwolf „Kurti“ soll vergrämt werden!
Nach der gestrigen rund zweistündigen Sitzung einer Expertenrunde im niedersächsischen Umweltministerium kam man im Beisein von Staatssekretärin Almut Kottwitz einstimmig zu dem (erwarteten) Urteil: Der besenderte Jungwolf aus dem Munsteraner Rudel, von Wolfsfreunden liebevoll „Kurti“ genannt, soll vergrämt werden.
Eine andere Entscheidung, wie zum Beispiel die zuletzt diskutierte „Entnahme“, wäre aufgrund von artenschutzrechtlichen Erfordernissen eine Überraschung gewesen.
Allerdings sind noch einige Fragen, z.B. wer in Niedersachsen diesen Wolf vergrämen kann, bzw. will und welche bürokratischen Hürden (Tierversuchsantrag, etc.) bis dahin noch zu überwinden sind, offen.
Was nun tun in Goldenstedt?
Leute wie ich haben es leicht. Wir lehnen uns zurück, harren der Dinge die da passieren, lesen die Zeitungsmeldungen, gedruckt oder online und pressen hin und wieder einige Zeilen ins Netz. Frei nach dem Motto: Wir haben es immer schon besser gewusst!
Ist das so? Na ganz so einfach ist es sicherlich nicht. Gerade jetzt, wo sich herausstellt, dass die so genannte „Goldenstedter Problemwölfin“ nicht alleine unterwegs ist (man geht von mindestens 3 Wölfen aus) wird von den Lesern durchaus erwartet, dass wir Lösungswege aufzeigen.
Ist in Goldenstedt nun guter Rat teuer?
Arbeiten wir die Geschehnisse einmal kurz auf: Die „Problemwölfe“ sind in den Landkreisen Diepholz und Vechta unterwegs. Der Landkreis Diepholz fiel am 26. November nach einem Kalenderjahr aus der Fördergebietskulisse (Richtlinie Wolf) heraus. Was heißt das? Ein Schadensausgleich aus Steuermitteln wird seit dem 26. November nicht mehr gewährt, wenn die Tiere bei einem Wolfsübergriff nicht mindestens mit dem in der Richtlinie geforderten „Grundschutz“ geschützt waren. So weit so gut. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Mittel für die Präventionsmaßnahmen nicht mehr beantragt werden können! Die Konsequenz muss also für die Weidetierhalter in beiden Landkreisen weiterhin lauten: