Kompetenzzentrum Wolf – Wolfsmonitor

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Empfehlung zum Abschuss „Kurtis“ kam aus Görlitz

Es war wohl ein Gutachten des neuen „Beratungs- und Dokumentationszentrums Wolf“ des Bundes mit Sitz in Görlitz, das den Abschuss des sich in den letzten Monaten immer wieder Menschen nähernden Wolfes „Kurti“ alias „MT6“ empfahl.

Das geht aus einem Onlineartikel vom gestrigen Montag hervor. Professor Hermann Ansorge, Verantwortlicher beim Senckenbergmuseum für Naturkunde, der für das „Kompetenzzentrum Wolf“ mit dem Lupus-Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland und dem Leibniz Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin zusammenarbeitet, nahm gegenüber der Sächsischen Zeitung entsprechend Stellung.

„Klatsche“ für FDP-Politiker Hocker!

Das dürfte er am Ende wohl als persönliche „Klatsche“ empfunden haben. Gemeint ist der niedersächsische FDP-Politiker Dr. Gero Hocker, dessen Fraktion im Landtag den Antrag stellte, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Neben der SPD und den Grünen lehnte gestern jedoch am Ende sogar die CDU-Fraktion diesen Antrag ab.

Hockers Argumentation – sollte sie tatsächlich so vorgebracht worden sein, wie die „Weserbergland-Nachrichten“ sie beschreibt – ist an Unlogik zudem kaum zu überbieten.

Was nun tun in Goldenstedt?

Leute wie ich haben es leicht. Wir lehnen uns zurück, harren der Dinge die da passieren, lesen die Zeitungsmeldungen, gedruckt oder online und pressen hin und wieder einige Zeilen ins Netz. Frei nach dem Motto: Wir haben es immer schon besser gewusst!
Ist das so? Na ganz so einfach ist es sicherlich nicht. Gerade jetzt, wo sich herausstellt, dass die so genannte „Goldenstedter Problemwölfin“ nicht alleine unterwegs ist (man geht von mindestens 3 Wölfen aus) wird von den Lesern durchaus erwartet, dass wir Lösungswege aufzeigen.

Ist in Goldenstedt nun guter Rat teuer?

Arbeiten wir die Geschehnisse einmal kurz auf: Die „Problemwölfe“ sind in den Landkreisen Diepholz und Vechta unterwegs. Der Landkreis Diepholz fiel am 26. November nach einem Kalenderjahr aus der Fördergebietskulisse (Richtlinie Wolf) heraus. Was heißt das? Ein Schadensausgleich aus Steuermitteln wird seit dem 26. November nicht mehr gewährt, wenn die Tiere bei einem Wolfsübergriff nicht mindestens mit dem in der Richtlinie geforderten „Grundschutz“ geschützt waren. So weit so gut. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Mittel für die Präventionsmaßnahmen nicht mehr beantragt werden können! Die Konsequenz muss also für die Weidetierhalter in beiden Landkreisen weiterhin lauten: