Vergrämungsteam – Wolfsmonitor

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Kurtis Tötung „letztes Mittel“? – Staatsanwalt sieht keinen Anfangsverdacht für eine Strafverfolgung!

Es wirkt schon etwas seltsam, was der NDR da gestern veröffentlichte. (*1) Etwa 140 Strafanzeigen gingen demzufolge bei der Staatsanwaltschaft Hannover nach der Tötung des Wolfes MT6 („Kurti“) mit dem Vorwurf ein, das niedersächsische Umweltministerium habe das Tier zu Unrecht töten lassen und hätte stattdessen andere Maßnahmen finden müssen.

Und nun folgt ein Satz im NDR-Beitrag, der mir ein ungewolltes Schmunzeln ins Gesicht zauberte: „Die Staatsanwaltschaft Hannover prüfte die Anzeigen und fragte im Umweltministerium nach, ob es unumgänglich war, „Kurti“ abzuschießen.“