Der Europäische Gerichtshof hat nun über die Voraussetzungen entschieden, die erfüllt sein müssen, um Wölfe zu bejagen. Die finnische Wildtierbehörde hatte im Vorfeld zwei Abschussbescheide erteilt, mit denen Jäger insgesamt sieben Wölfe töten sollten. Das beanstandete Tapiola, eine finnische Naturschutzvereinigung. Zur Meldung im Wortlaut: