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Stefan Gofferje: Finnische Wolfsjagd kommt vor den EU-Gerichtshof

Im Rahmen des Verfahrens über eine Beschwerde des Naturschutzbundes Tapiola Nordsavo-Kainuu hat der Finnische Oberste Verwaltungsgerichtshof per Entscheidung 6177, Az. 743/1/16 und 744/1/16 vom 28.11.2017 dem EU Gerichtshof einen Fragenkatalog zur Vereinbarkeit der Finnischen Wolfjagd „zur Bestandspflege“ mit der Habitatdirektive vorgelegt.

3 Antworten von Tanja Askani

Tanja Askani, international anerkannte Wolfsexpertin und durch die Medien und ihre zahlreichen Vorträge bekannt, betreut mehrere Wolfsrudel im Wildpark Lüneburger Heide. Sie befasst sich bereits seit frühester Kindheit mit Wildtieren, pflegte als Falknerin verletzte Greifvögel und legte 1998 mit der von ihr aufgezogenen Wölfin „Flocke“ den Grundstein für ihr erstes Wolfsrudel.
Im Vorwort ihres lesenswerten Buches „Wolfsspuren – Die Frau, die mit den Wölfen lebt“* stellt Rosemarie Kirschmann fest: „Wir lernen durch sie, dass Aggression wie Liebe, Fürsorglichkeit und Zärtlichkeit Teil des natürlichen Verhaltensspektrums des Wolfes ist, dem wir nicht gerecht werden, wenn wir dem Tier Maßstäbe aus der menschlichen Ethik überstülpen. Beides, Romantisierung und Dämonisierung des Wolfes, sind aus menschlichem Wunschdenken heraus entstanden, sie versperren die Sicht auf die Wirklichkeit und verhindern echtes Verständnis. Tanja Askani lehrt uns, die Tiere mit ihrem Verhalten so anzunehmen, wie sie sind, frei von moralischen Urteilen und romantischen Vorurteilen.“

Wolfsmonitor hatte nun Gelegenheit zu einem Interview:

Umgang mit Wölfen in Deutschland als Vorbild für Finnland

Obwohl in Finnland nur rund 5,4 Millionen Menschen leben – die Bevölkerungsdichte also mit 17 Einwohnern je Quadratkilometer sehr gering ist (selbst in Brandenburg leben statistisch 83 Menschen auf jedem Quadratkilometer) und drei Viertel der Landesfläche bewaldet ist, haben die Menschen dort Angst vor den etwa 240 Wölfen.
Wölfe leben dort deshalb auch nicht so sicher wie in Deutschland. Sie sind zwar geschützt, allerdings gibt es Ausnahmegenehmigungen. Jährlich werden bis zu 20% der Gesamtpopulation letztlich aus mangelnder Kenntnis über gewöhnliches Wolfsverhalten zum Abschuss freigegeben.