Nicht nur Ludger, Sarah und Tanja aus Deutschland, nein auch Elena aus Italien, Dave aus den Niederlanden, Cheryl aus Pennsylvania und Alejandra aus Texas unterzeichneten sie: Die Online-Petition, um die Goldenstedter Wölfin, ihren Gefährten sowie ihren Nachwuchs vor einer möglichen Entnahme zu retten.
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Wolfsschutzverein: Beunruhigende Vorgänge im Gebiet der Goldenstedter Wölfin
Jan Olsson, Vorsitzender des Wolfsschutzvereins „W-I-S-Z-V“, informiert aktuell auf der Vereinshomepage über beunruhigende Vorgänge im Gebiet des Goldenstedter Wolfsrudels. So konnte der Verein beispielsweise nur noch zwei der insgesamt vier gemeldeten Jungwölfe nachweisen. Offenbar wurden außerdem Schießübungen einer Person mit einer Armbrust auf eine Zielscheibe im Wolfsgebiet festgestellt.
Neuer Wolfsschutzverein: Keine übersprungenen Wolfsschutzzäune in den Kreisen Diepholz und Vechta
Jan Olsson, in Wolfskreisen bekannt geworden als Urheber der Online-Petition mit dem Namen „Mit dem Menschen! – Für den Wolf!“ zur Rettung der Goldenstedter Wölfin, hatte in der letzten Woche Gelegenheit, als neuer Vorsitzender des Vereins „Wolf- Informations- und Schutz-Zentrum- Vechta e.V. (W-I-S-Z-V)“ mit Almut Kottwitz, Niedersachsens Staatssekretärin im Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz in Hannover, zu sprechen.
Bringen Online-Petitionen wie die zur Rettung „Pumpaks“ tatsächlich etwas?
Zurzeit wird wieder heftigst protestiert. Doch anders als in früheren Zeiten ist das heute bequem vom heimischen Sessel aus möglich. So ganz stimmt das jedoch offenbar auch nicht – böse Zungen behaupten nämlich, dass bereits die Revolution 1848/49 in Deutschland aufgrund des schlechten Wetters überwiegend in der Musik stattfand.
In Sachsen ist man offensichtlich weiterhin dazu entschlossen, Wolf „Pumpak“ zu erschießen…
Noch im November wurde von den umweltpolitischen Sprechern der Fraktionen von CDU und CSU in der sogenannten „Dresdner Resolution“ ein praxistaugliches Wolfsmanagement für den Bund und die Länder eingefordert. Darin heißt es beispielsweise, dass das „in letzter Konsequenz notwendig werdende Töten verhaltensauffälliger Tiere auch aus Gründen der öffentlichen Sicherheit nicht tabuisiert“ werden darf. (*1)