Der sächsische Umweltminister Thomas Schmidt (CDU) hat in dieser Woche den Entwurf einer Wolfsmanagement-Verordnung für Sachsen vorgestellt. Auf Befürworter der Wölfe dürften einzelne Passagen dieses Referentenentwurfs sehr befremdlich wirken. Ein Beispiel: Laut §6 des Entwurfs können, wenn ein Schaden nicht einem einzelnen Tier zugeordnet werden kann, gleich ganze Wolfsrudel solange durch Abschüsse dezimiert werden, bis weitere Schäden ausbleiben.
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„Harmlose Normalitäten wie Wolfssichtungen bläst Umweltminister Thomas Schmidt zum Skandal auf“
Zum heute verhandelten Bundesratsantrag, in dem die Landesregierungen von Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen u.a. erwogen haben, …„lokal bzw regional bestandsregulierenden Maßnahmen vorzunehmen“, erklärt Wolfram Günther, Vorsitzender der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag (im Wortlaut):
Bewegt sich der Deutsche Jagdverband weiter ins Abseits?
Der Deutsche Jagdverband (DJV) legt nach. Oder sollte man besser sagen, seine Funktionäre bekräftigen die Inhalte des Positionspapiers, das sie im Juni 2015 verabschiedeten?
Eine kurze Chronologie:
- Im Frühjahr 2014 stellt der DJV ein „Eckpunktepapier zum künftigen Management des Wolfes“ vor.
- Auf dem diesjährigen Bundesjägertag im Juni verabschiedeten Delegierte des Deutschen Jagdverbandes in Dresden ein „Positionspapier zur Rückkehr des Wolfes nach Deutschland“.
- Am 29. Juli teilt der DJV im Rahmen einer Pressemitteilung mit, dass er eine „Neubewertung der Wolfspopulation“ fordert. Der Verband bezieht sich dabei insbesondere auf zwei Quellenpapiere und stellt fest, dass die „Mitteleuropäische Flachlandpopulation „eindeutig keine isolierte Population darstellt“ und somit nach einer Neubewertung in den Anhang V der FFH-Richtlinie überführt werden müsse.