In einer aktuellen Pressemeldung des Deutschen Jagdverbandes (DJV) heißt es, dass die Staatsanwaltschaft Brandenburg nun einen Jäger anklagen will, der einen Wolf tötete, weil dieser „unter Zeugen Jagdhunde angegriffen“ haben soll. Dementsprechend sei man bei DJV und JGHV (Jagdgebrauchshundeverband) entsetzt.
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Gefühlsecht nur mit dem Jagdverband?
Im Vorfeld der 91. Umweltministerkonferenz, die gestern endete und beim Thema Wolf offenbar im Ergebnis nur hervorbrachte, dass spätestens im kommenden Frühjahr „eine überschlägige Abschätzung des günstigen Erhaltungszustandes“ und eine „rechtssichere Grundlage“ zum Töten von vermeintlichen „Problemwölfen“ vorliegen soll, meldet sich auch der Deutsche Jagdverband (DJV) zu Wort.