So zitiert die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) die Ansicht eines Experten bei der Anhörung im Bundestagsausschuss für Umwelt am 09. Dezember. Und schließt sich der Meinung an, dass der gewählte Ansatz nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Die Stellungnahme der GzSdW im Wortlaut: