Nach Aussage des Wolfsbeauftragten der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN), Raoul Reding, konnten im Rahmen des Wolfsmonitorings im vergangenen Jahr mindestens 44 Welpen sicher in Niedersachsen nachgewiesen werden. Die LJN- Meldung im Wortlaut:
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LJN: 4 Wolfswelpen in Bergen, 3 im Raum Wietzendorf nachgewiesen
Wolfsnachwuchs konnte zuletzt bei den Rudeln auf dem Truppenübungsplatz Bergen sowie im Raum Wietzendorf nachgewiesen werden. Damit gibt es nun für alle acht Wolfsrudel in Niedersachsen einen „Reproduktionsnachweis“. Der Status des Wolfsrudels auf dem Rheinmetall-Schießplatz bleibt allerdings“unklar“.
Die aktuelle Pressemeldung der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. vom 31.10.2016 im Wortlaut:
„Reproduktionsnachweise aus Bergen und Wietzendorf/ Statusänderung auf dem Gelände Schießplatz Rheinmetall“
Niedersachsen: Rinderhalter rund um Wietzendorf erhalten Zuschüsse für Wolfsschutz
In einem Umkreis von 30 Kilometern rund um Wietzendorf fördert das Land Niedersachsen künftig auch für Rinderhalter im Haupt- und Nebenerwerb die Anschaffung von wolfsabweisenden Herdenschutzmaßnahmen gemäß der „Richtlinie Wolf“ des Landes. Das meldet das Wolfsbüro des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) mit einer Pressemitteilung vom heutigen Tag (19.8.2016). Die Meldung im Wortlaut (*1):
„Wolfsschutz für Rinderhalter im Raum Wietzendorf – Land fördert Anschaffung von Zäunen und Herdenschutzhunden“
„Entnahme“ des besenderten Wolfes wird vorbereitet
Wie die MK-Kreiszeitung gerade mitteilt, trifft das niedersächsische Umweltministerium Vorbereitungen, den besenderten Wolf aus dem Munsteraner Wolfsrudel zu „entnehmen“. Der Wolf, der am Montag ohne Scheu zu zeigen einer Spaziergängerin mit ihrem Kinderwagen und ihrem Hund, einem Rhodesian Ridgeback, in Breloh gefolgt sei, wird als „verhaltensauffällig“ eingestuft.
„Ich lasse alles Notwendige für die Entnahme vorbereiten“, wird Minister Stefan Wenzel (Grüne) aus dem Umweltausschuss des Landtags, der heute tagte, zitiert. Da die rechtlichen Rahmenbedingungen allerdings eine Prüfung milderer Maßnahmen vorsähen,