Ein Jäger wurde nun wegen Wilderei und illegalem Waffenbesitz vom Amtsgericht Cham zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verurteilt. Der Richter war überzeugt davon, dass der nun Verurteilte eine Lebendfalle in seinem Jagdrevier aufgestellt und später einen darin gefangenen Luchs mit einer Schusswaffe getötet hatte.