Fördergebietskulisse Herdenschutz – Wolfsmonitor

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Neue Regeln im Herdenschutz ab heute wirksam!

Seit dem 26. November letzten Jahres gilt die „Richtlinie Wolf“ in Niedersachsen. Mit ihrem Inkrafttreten wurde den Haltern von Ziegen, Schafen und Gehegewild (in der Regel Damwild) ein Kalenderjahr eingeräumt, um einen entsprechenden wolfsabweisenden „Grundschutz“ vor Wolfsübergriffen in den Landkreisen, die zur „Förderkulisse Herdenschutz“ gehören, herzustellen.

Diese Präventionsmaßnahmen wurden vom Land bis zu 80 % gefördert. Das bleibt auch in Zukunft so. Geändert hat sich mit dem heutigen Tag die Verfahrensweise im Schadensfall. Wurde bis zum heutigen Tag kein Grundschutz geschaffen, erhalten die Tierhalter in den Landkreisen, die bereits seit dem 26.11.2014 zur Förderkulisse gehören, keine Schadensausgleichzahlungen mehr. Diese Schadensersatzgelder sind freiwillige Leistungen des Landes, sogenannte Billigkeitsleistungen, auf die grundsätzlich