§ 45a Absatz 2 BNatSchG – Wolfsmonitor

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„Lex Wolf“ ohne „Ultima-Ratio-Prinzip“…

Wie erwartet hat der Bundesrat am 14. Februar 2020 die im Dezember 2019 vom Bundestag beschlossene Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verabschiedet. „Die Neureglungen des § 45 a, Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes zum Abschuss der Wölfe sollen die Sorgen der Bevölkerung, die Interessen der Weidetierhalter und den Schutz der Wölfe als streng geschützte Tierart in einen angemessenen Ausgleich bringen“, heißt es in der Begründung der Gesetzesänderung.