Das Wolfsbüro beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) veröffentlicht nun jeweils auch die Information – und das tut der Transparenz wohltuend gut –, ob ein spezieller „Mindestschutz“ bei gerissenen Nutztieren vorhanden war oder nicht (nur zum Verständnis: Beim Mindestschutz handelt es sich nur um einen Grundschutz, der jedoch in den meisten Fällen ausreicht).