Mit einem Bußgeld in Höhe von 1.200 Franken kam jetzt ein Jäger in der Schweiz davon, weil er gegenüber der Staatsanwaltschaft Oberwallis glaubhaft machen konnte, dass er eine Wölfin versehentlich erschossen habe. Laut „1815.ch“ wäre ein Bußgeld von maximal 10.000 Franken möglich gewesen.