Neuer Wolfs-Managementplan in Hessen: Keine finanzielle Unterstützung für Nutztierhalter? – Wolfsmonitor

Neuer Wolfs-Managementplan in Hessen: Keine finanzielle Unterstützung für Nutztierhalter?

Nun hat auch das Bundesland Hessen, obwohl es dort bisher keine nennenswerten Wolfsvorkommen gibt, einen Wolfsmanagementplan. Das Papier ist sachlich, setzt auf Informationen und bietet einen allgemein verständlichen Überblick über die mit der Wolfsrückkehr verbundenen Herausforderungen.
Es finden sich dort jedoch – anders als in anderen Managementplänen – keine Hinweise zur finanziellen Unterstützung von Präventionsmaßnahmen und Entschädigungszahlungen bei Nutztierrissen. Die Naturschutzverwaltung stellt für Härtefälle allein Herdenschutz-Notfallsets, bestehend aus wolfssicheren Zäunen, leistungsfähigen Weidezaungeräten sowie weiterem Zubehör leihweise bereit.

Die Begründung: Es gebe bis auf wenige klar geregelte Ausnahmen keinen Rechtsanspruch auf Entschädigung. Schäden durch Wildtiere gehörten zu den „normalen“ Umweltrisiken, wie auch Hagel, Gewitter, Trockenheit oder streunende Hunde.

Ein besonderes Augenmerk wird im Papier deshalb auch auf die Information gelegt, dass Nutztierhalter gemäß § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für Schäden haften, die möglicherweise entstehen, wenn Nutztiere infolge eines Wolfsangriffes ausbrechen und Schäden verursachen. Hobbyhaltern wird deshalb auch der Abschluss einer Tierhaftpflichtversicherung empfohlen.

Das Land will darüber hinaus neue Wege gehen. Es ist daher von „Kooperationsverträgen über innovative Ansätze zur Grünlandnutzung durch Schaf- und Ziegenhalter unter Einfluss von Großraubtieren sowie Möglichkeiten der Kooperation beim Großraubtiermonitoring“ die Rede. Man darf darauf gespannt sein.


Mit dem Managementplan habe man schließlich „in allen genannten Punkten Vorbereitungen getroffen für eine mögliche Rückkehr des Wolfes“.
Ist dem so?


Herzlichst
Ihr
Jürgen Vogler


(Einen Link zum Download des Wolfsmanagementplans Hessen finden sie hier!)