Kognitive Kapitulation – Wolfsmonitor

Kognitive Kapitulation

Der in Fachkreisen hoch angesehene Wolfsexperte Ulrich Wotschikowsky nannte die Vorgänge um den im Mai eingeschläferten Wolf aus dem Landkreis Uelzen eine „Pervertierung des Artenschutzes“ und empfahl dem niedersächsischen Umweltministerium, einem eigenen Verhaltenskodex unbedingte Priorität vor einem Verhaltenskodex für Wolfsberater einzuräumen.

Als wären diese Worte ungehört verhallt, legt die zuständige Fachbehörde, der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), in der Antwort auf die mündliche Anfrage “Hat die Landesregierung einem wochenlangen Leiden des nun eingeschläferten Wolfs tatenlos zugesehen?“ noch einmal nach, um dem antwortenden Umweltminister einmal mehr eine Choreographie für den Tanz in die Fettnäpfe zu schreiben.

Immerhin behauptet die Fachbehörde, diesen Fall einer Prüfung unterzogen zu haben und zitiert munter aus dem BfN-Skript 201, in dem auf die legendären humpelnden Wölfe „Einauge“ und „Dreibein“ verwiesen wird, um die Selbstheilungskräfte dieser Spezies zu beschwören.

Natürlich gibt es humpelnde Wölfe, wie auch andere Wildtiere zuhauf, die sich trotz dieses auffälligen Gangbildes behaupten.

Im vorliegenden Fall stellt sich jedoch die Frage, ob man in der Fachbehörde der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist und ob man dort vom Wildtierverhalten etwas mehr als ein Zitronenfalter vom Zitronenfalten versteht.

Es mutet fast rührend an, wie die hauseigene Kompetenz das beschriebene Gangbild zum Kernpunkt der Rechtfertigung für das eigene Versagen macht und auch nicht davor zurückschreckt, der LJN und dem örtlichen Wolfsberater vorzuwerfen, keine Empfehlung zur frühzeitigen Immobilisierung und ggf. anschließenden Untersuchung gegeben zu haben.

Verschwiegen wird, dass in den Meldungen zu diesem Wolf ein Verhalten beschrieben wird, das in Verbindung mit der Bewegungseinschränkung eine dramatische Entwicklung vorausahnen lässt.

Dieser Wolf entfernte sich mitnichten „…stets aus eigener Kraft…“ sondern seine Kräfte verließen ihn regelmäßig nach 30-40 Metern, er legte sich in Sichtweite der Betrachter auf dem Acker nieder, um bei weiterer Annäherung aufzustehen und sich wieder nach entsprechender Distanz niederzutun.

Auf diesen Umstand wurde in der zitierten elektronischen Mitteilung der LJN vom 15.04.2016 explizit hingewiesen „….Hier scheint es immer derselbe Wolf zu sein. Dieser ist relativ vertraut, aber auch nach Aussage von Theo Grüntjens, der ihn selber mehrfach vor hatte, geschwächt. Das Tier lässt Personen auf ca. 30m Distanz zu, liegt auf dem blanken Acker, erhebt sich dann, läuft ca. 40-50 Meter weiter und legt sich dann oftmals wieder hin…..“

Diese absolut untypische Verhaltensbeschreibung eines Wildtiers in Verbindung mit einer körperlichen Einschränkung, die Unfähigkeit eine längere Distanz zu einer vermeintlichen Bedrohung herstellen zu können, hätte – Kompetenz und Wildtiererfahrung vorausgesetzt- die Alarmglocken schrillen lassen müssen und ein Handeln der Fachbehörde erfordert.

Dieses Verhalten des Wolfs zeigte sich bei allen Beobachtungen und unabhängig davon, ob der Gangfehler mehr oder weniger stark ausgeprägt vom jeweiligen Beobachter registriert wurde.

Seitens der zuständigen Fachbehörde zu monieren, dass es vom Wolfsberater keine Empfehlung zur frühzeitigen Immobilisation dieses Wolf gegeben hätte, ist angesichts des Umstandes, dass das Wolfsbüro zu keinem Zeitpunkt überhaupt einen Versuch unternommen hat, sich von Wolfsberater Theo Grüntjens direkt unterrichten zu lassen, schlicht unverfroren.

Grundsätzlich nimmt die Fachbehörde die Bewertung der Daten, die das Monitoring der LJN liefert, für sich in Anspruch.

Die Erfahrung der vergangenen Monate hat leider gezeigt, dass man im Ministerium ohnehin nur selten gut gemeinten Ratschlägen folgt – und schon gar nicht den unerbetenen.

Die Antworten belegen nur, dass man die wesentlichen Inhalte der Meldungen zu diesem Wolf gar nicht begriffen hat und zu diesen auch keine direkten Nachfragen hatte.

Die fehlende Einsicht, dass in diesem Fall bescheidene Selbstkritik statt Schuldzuweisungen über nicht erfolgte Empfehlungen zur Immobilisation angebracht wären – werte ich als kognitive Kapitulation.

Klaus Bullerjahn

 

 

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