Am 14. Mai 2020 haben die zuständigen EU-Kommissionsdienststellen aufgrund der vielfach gerügten EU-Rechtswidrigkeit der im März in Kraft getretenen neuen gesetzlichen Regelungen im BNatSchG zum Umgang mit dem Wolf mit einem Pilotverfahren gegen Deutschland begonnen. Das meldet die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT).