Agrarwende – Wolfsmonitor

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„UN World Wildlife Day“ am 3. März: Wolf und Luchs rühmliche Artenschutz-Ausnahmen

Zum Tag des Artenschutzes, ein im Rahmen des „Washingtoner Artenschutzübereinkommens“ eingeführter Aktions- und Gedenktag, der jährlich am 3. März stattfindet, teilt der Landesverband Niedersachsen der Partei „BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN“ im Rahmen einer Pressemitteilung mit (im Wortlaut):

Nach den „Hendrick`schen Bauernregeln“ und den „10 Jägerregeln“ nun die erste „Wolfsregel“!

Ich sehe quasi vor meinem geistigen Auge, wie sie sich im Berliner Bundesumweltministerium vor Lachen auf dem Boden wälzen, weil sie gleich zweimal die volle Ernte (Aufmerksamkeit) einfahren durften: Die Verantwortlichen der Hendrick`schen Bauernregeln (hier einmal zur Kostprobe die Bauernregel Nr. 3: „Zu viel Dünger auf dem Feld geht erst ins Wasser, dann ins Geld“).