nicht jagdbare Art – Wolfsmonitor

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Josef H. Reichholf: Jagdgesetze der Länder ungeeignet für Großraubtiere!

„Deshalb funktionieren der Artenschutz und die Aufteilung in jagdbare und nicht jagdbare Arten nur bei solchen Arten, die mit ihrer Lebensweise und Nachwuchsproduktion tatsächlich an die Fläche gebunden sind, auf der sie leben. Das trifft hierzulande für die Rehe, Fasane, Hasen, Kaninchen oder Füchse und in den Rotwildgebieten für den Hirsch zu.

Die deutschen Mindestreviergrößen unterschreiten zwar meistens die notwendige Lebensraumgröße für selbstständig lebensfähige Bestände dieser Arten, aber schon einige wenige Reviere zusammen genommen reichen dafür aus.