Josef H. Reichholf: Jagdgesetze der Länder ungeeignet für Großraubtiere! – Wolfsmonitor

Josef H. Reichholf: Jagdgesetze der Länder ungeeignet für Großraubtiere!

„Deshalb funktionieren der Artenschutz und die Aufteilung in jagdbare und nicht jagdbare Arten nur bei solchen Arten, die mit ihrer Lebensweise und Nachwuchsproduktion tatsächlich an die Fläche gebunden sind, auf der sie leben. Das trifft hierzulande für die Rehe, Fasane, Hasen, Kaninchen oder Füchse und in den Rotwildgebieten für den Hirsch zu.

Die deutschen Mindestreviergrößen unterschreiten zwar meistens die notwendige Lebensraumgröße für selbstständig lebensfähige Bestände dieser Arten, aber schon einige wenige Reviere zusammen genommen reichen dafür aus. Die jagdliche Nutzung solcher Arten passt daher zu beiden Seiten, zu den in ein Reviersystem eingebundenen Jägern einerseits, wie für die Besitzer der Flur oder der Wälder andererseits.

Um es in Begriffen der Wirtschaft auszudrücken: Produktion und Nutzung finden auf derselben Fläche statt. Dass diese Sicht für einige Arten des Wildes voll und ganz zutrifft, zeigen die großen Hegeerfolge, welche die Jagd beim ortsgebundenen Schalenwild erzielt hat. Wie schon mehrfach betont, gibt es Dank der jagdlichen Hege gegenwärtig in Deutschland mehr Rehe und Hirsche als seit vielen Jahrhunderten. Auch die Einführung des Fasans war ein Hegeerfolg, wo diese Hühnervögel aus Gründen der Witterung leben können.

Ganz anders verhält es sich jedoch bei weiträumig wandernden Arten und bei Großtieren, die viel größere Eigenreviere benötigen, als sie die allermeisten Jäger haben oder sich leisten können. Das Revier eines Steinadlers dehnt sich über hunderte von Quadratkilometern aus, das Streifgebiet eines Wolfsrudels noch weiter. Die Bärenwanderung lässt sich ebenso wenig auf bestimmte Jagdreviere beziehen wie die Flüge der Gänse und Enten von den nordischen Brutgebieten zu den Zwischenraststationen in Mitteleuropa und den Überwinterungsgebieten. Wandernde Arten und Arten mit großem Flächenbedarf gehören daher ihrer Natur gemäß nicht in ein auf kleine Flächen bezogenes Revier(jagd)system.

Aber sind sie dann noch in den gesetzlichen Geltungsbereich von Landesjagdgesetzen richtig untergebracht?

Aus guten Gründen ist der Fernstraßenbau “Bundessache” und alles, was über die Grenzen hinausgeht, gehört ins Arbeitsfeld der Außenministerien und der entsprechenden Organe der Europäischen Union. Die großen Raubtiere gehörten auf jeden Fall in diese “europäische Kategorie”, weil ihnen nur ein gemeinsames Management ihrer Vorkommen und ihrer Bestandsentwicklung die Zukunft sichern wird.“…

(Quelle: Prof. Dr. Josef H. Reichholf (* 1945), bedeutender deutscher Zoologe, Evolutionsbiologe und Ökologe, Träger mehrerer namhafter Preise und Autor zahlreicher Bücher, in seiner Veröffentlichung: “Der Bär ist los – Ein kritischer Lagebericht zu den Überlebenschancen unserer Großtiere”, München 2007, Seite 194 f. – Einzelheiten zum Buch finden Sie nach einem „Klick“ auf das nachfolgende Buchcover:


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