In Brandenburg gibt es bereits seit einigen Monaten staatlich beauftragte Problemwolf-Jäger. Die sollen, so besagt es die Brandenburger Wolfsverordnung, verhaltensauffällige Wölfe verscheuchen, vergrämen und bei Bedarf sogar töten dürfen. Ausschlaggebend für diesen Auftrag an eine private Firma – der Vertrag läuft bis Ende 2020 – waren demnach folgende Kriterien: