Es ist nichts schrecklicher als eine tätige Unwissenheit…… – Wolfsmonitor

Es ist nichts schrecklicher als eine tätige Unwissenheit……

So begleitet dieses Zitat Goethes das Agieren des Niedersächsischen Wolfsmanagements beim Umgang mit den Wölfen, die ein unerwünschtes Verhalten an den Tag gelegt haben.
Zur anstehenden Vergrämung wurde der „Satzbaukasten“ für die Pressemitteilungen des Umweltministeriums um die Formulierung der „rechtssicheren Durchführung dieser Maßnahmen“ erweitert.

Man könnte fast den Eindruck haben, man hätte aus der Vergangenheit etwas gelernt, seit im Juni 2015 ein Rüde (MT6) und eine Fähe (FT10) unter Umgehung des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Versuchs-Verordnung, die hierfür eine Tierversuchsgenehmigung verlangen, besendert wurden.

Es lag damals lediglich eine „Artenschutzrechtliche Genehmigung“ des Umweltministeriums (MU) vor, die der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) als „Ausnahmegenehmigung“ sich als Auftraggeber quasi für diese Fangaktion selbst erteilte.

Diese Artenschutzrechtliche Genehmigung bezieht sich gewöhnlich allerdings lediglich auf das Stör-, Verfolgungs- und Fangverbot – alles was darüber hinausgeht, liegt nicht mehr im Kompetenzbereich des MU.

Beim Fang selbst sind wiederum die Methoden erst durch eine Tierversuchsgenehmigung zu legitimieren. Der Tierschutz ist in Niedersachsen Sache des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit LAVES.

Es gab den Versuch, die Besenderung über die EU-Richtlinie 2010/63/EU vom 22.09.2010 zu legitimieren, die den Tierversuch regelt und entsprechend Artikel 1 (5e) ausdrücklich nicht für „Praktiken gilt, die hauptsächlich zum Zwecke der Identifizierung eines Tieres angewandt werden.“

„Identifizieren“ ist natürlich kein „Überwachen“ und die aktuelle Situation zeigt, dass es selbst mit der Identifizierung hapert und ergänzende Ohrmarken dienlicher wären, wenn zwei Wölfe mit einem Sendehalsband im gleichen Revier herumlaufen.

Ein Wolf im Winterhaar ist, wenn es die Perspektive nicht hergibt, mangels Intimrasur selbst in der Seitenansicht schwer nach dem Geschlecht zu beurteilen, bei Aufnahmen von hinten mit hängender Rute oder Aufnahmen von oben ist das sogar nahezu ausgeschlossen, es sei denn, man erwischt die Tiere beim Markieren (Urinieren).

Mittlerweile sind die GPS-Sender beider Wölfe ausgefallen, so dass eine Identifizierung seit Dezember nur noch mittels VHF-Peilung möglich ist. Die Reichweite ist demnach sehr kurz und eine Überwachung ist in Echtzeit nur möglich, wenn der Wolf direkt angepeilt werden kann.

Das ist höchst ungünstig für die Nachverfolgung und nachträglich eindeutige Identifizierung und Zuordnung einzelner Wölfe bei zum Beispiel Nahbegegnungen, wie sie in Wardböhmen oder Breloh vorgekommen sind, da eine entsprechende Zeitspanne vergeht, bis der „Peildienst“ in der Nähe des Geschehens Einsatzbereit ist, um den entsprechenden Wolf zu orten.

Ein Wolf legt bequem 15 km in einer Stunde fort, was bedeutet, dass der Wolf, der auffällig geworden ist, sich längst entfernt haben kann, bzw. aus derselben Entfernung von außen in der Zwischenzeit in das Peilgebiet eingewandert sein kann.

Bei der Fähe FT10 ist die Frage angebracht, ob dieser VHF-Sender nicht auch ausgefallen ist, da es zuletzt keine Äußerungen mehr seitens des MU zu diesem Tier gab.

Der Beschluss zur Vergrämung wurde im Wesentlichen durch drei Ereignisse von Nahbegegnungen forciert, in deren Verlauf einige Bildaufnahmen eines Wolfes mit Sendehalsband entstanden, Wardböhmen, Breloh und Örbke.

In Wardböhmen gab es eine Auseinandersetzung mit einem Hund der von der Halterin begleitet abgeleint wurde, in Breloh eine Begegnung mit Hund und deren Halterin, die einen Kinderwagen schob und in Örbke die Aufnahmen einer Überwachungskamera vor einer Flüchtlingsunterkunft.

Alle Bildaufnahmen, die im Zuge dieser Begegnungen entstanden sind, können nicht sicher belegen, dass es ein Rüde und damit MT6 war.

Die Überprüfung durch die VHF-Peilung erfolgte so zeitversetzt auf der Frequenz von MT6, dass es auf Grund der möglichen hohen Mobilität von Wölfen und des Umstandes, dass ein gemeinsames Umherstreifen von FT10 und MT6 nicht ausgeschlossen werden kann, keine eindeutige Zuordnung gibt.

An dieser Stelle offenbaren sich die handwerklichen Mängel bei der Besenderung dieser Wölfe im Juni letzten Jahres.

Um bei einem Senderausfall und auch bei Beobachtungen oder Fotodokumenten von Begegnungen, für die keine Senderdaten vorliegen, eine Möglichkeit der eindeutigen Zuordnung zu haben, ist es gängige Praxis, die Sendehalsbänder mit eindeutigen beidseitigen Marke zu versehen. Ein Umstand, der sich der Erfahrung und des Vorstellungsvermögens des damals beauftragten Instituts entzogen haben mag.

Um dem Vorwurf vorzubeugen, dass man später immer klüger sei, betrachte man das Bild eines Hirsches aus dem Rotwildprojekt des IWFO der TiHo Hannover aus 2007 :

Besendeter Hirsch, (Foto: Bullerjahn)
Besendeter Hirsch, (Foto: Bullerjahn)

Für die jetzige Vergrämung, hat man erneut auf eine Tierversuchsgenehmigung verzichtet und bemüht statt dessen das „Gefahrenabwehrrecht“ und begibt sich Angesichts der vorgenannten Fakten auf sehr dünnes Eis.

Es ist nicht eindeutig nachweisbar, welcher mit einem Senderhalsband versehene Wolf ein Vorgehen nach diesem Gefahrenabwehrrecht rechtfertigt. Eine Anordnung von Maßnahmen auf der Grundlage des Gefahrenabwehrrechts erscheint ungeeignet, zumal die Nahbegegnungen nicht sicher nur einem Individuum angelastet werden können. Eigentlich müssten diese Einschätzung alle Munsteraner Wölfe betreffen.

Die Qualität der Nahbegegnungen mit Menschen oder Menschen mit Hund, die von einem Wolf mit Sendehalsband ausging, lassen nicht auf eine spezifische Attraktion nach Ort und Objekt (z.B. lokale Futterquelle oder Fixierung auf eine läufige Hündin) schließen.

Nahbegegnungen aus Fahrzeugen heraus sowie mangelnder Abstand zu Siedlungsstrukturen sind Situationen, die nicht vermeidbar sind und solange hier keine örtliche Fixierung nachweisbar ist, sind diese kein Hinweis auf eine Habituierung.

Vielmehr sind diese Begegnungen zufällig, die Auslöser und/oder Motivationen für Annäherungen sind vielfältig und nicht eindeutig, die Situationen der Annäherung des Wolfes an Menschen nicht identisch, nicht sich wiederholend.

Unbestritten bei all diesen Begegnungen ist die Tatsache, dass der Mensch keinen unmittelbaren Einfluss auf die Distanz der Annäherung hatte.

Ob Neugier, Erkundungsverhalten oder “… ein Bedürfnis nach Interaktion“ (McNay) Der ursächliche Auslöser dafür bedarf in diesem Fall keiner Klärung, da der Aufenthalt des Menschen mit oder ohne Hund in der freien Landschaft, keine Handlung darstellt, die in Zukunft ausgeschlossen werden kann.

Im Fall der Munsteraner Wölfe steht man vor dem Dilemma, dass es zum einen zwei schwer zu unterscheidende Wölfe mit Sendehalsband gibt und zum anderen genug andere Rudelmitglieder, die ein ähnliches Verhalten an den Tag gelegt haben und weiter zeigen können.

Es handelt sich also mehr um eine generelle Eigenart der Wölfe dieses Rudels, sich von den beteiligten Menschen in Nahbegegnungen nicht besonders beeindrucken zu lassen, wobei ich unterstelle, dass diese Tiere ein exzellentes Gespür für die Situation besitzen und eine Annäherung und deren Ausgang wesentlich von der beteiligten Person abhängt. Sonst wäre man auch längst an MT6 herangekommen, der scheinbar eben auch den derzeitigen „Verfolgungsdruck“ wahrnimmt und ausweicht.

Man kann jetzt alle Bemühungen auf MT6 konzentrieren und wird, wenn man auf eine erneute Besenderung mit funktionierendem GPS-Sender und entsprechenden Markierungen verzichtet, nicht viel erreichen.

Der Erfolg einer Vergrämungsmaßnahme lässt sich am Ende so genauso unsicher nachweisen, wie die Einzelidentität der jeweiligen beiden Wölfe mit dem Sendehalsband.

Entweder man entschließt sich, MT6 entsprechend formvollendet neu zu besendern, damit die Vergrämungsmaßnahme sicher kontrolliert werden kann und – falls eine Entnahme nötig ist-, der „richtige Wolf“ erlegt wird oder man gibt diesen Wolf auf Verdacht zum Abschuss frei und legt gegebenenfalls nach, indem man diese Freigabe danach auf die Wolfsfähe FT10 erweitert.

Angesichts der generellen Auffälligkeit des Munsteraner Rudels ist dieses Vorgehen meiner Ansicht nach konzeptlos. Die Fixierung der Vergrämung auf MT6 dürfte nur ein erster Schritt in eine Richtung sein, von der man nicht weiß, wohin diese führt.

Im Zweifelsfall ist es sinnvoller, alle Wölfe im Raum Munster zu vergrämen, wobei diese Maßnahmen dann eines wissenschaftlichen Konzeptes und einer begleitenden Evaluierung der angewandten Methoden und deren Auswirkung bedürfen, auch wenn das am Ende keine Entnahmen ausschließt.

Dem Umweltminister und seiner Staatssekretärin kommt die undankbare Aufgabe zu, die Verantwortung für alle diese Maßnahmen zu übernehmen, unverdienter Maßen leider auch für die tätige Unwissenheit anderer.

Klaus Bullerjahn