Seit dem 6. Dezember 2017 ist ganz Niedersachsen Wolfsgebiet. Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz können seither von allen Antragsberechtigten in allen Landesgebieten beantragt werden. Heute, mehr als 6 Monate später, erhalten nach Wolfsübergriffen auf Schafe, Ziegen und Gatterwild sogenannte Billigkeitsleistungen jedoch nur noch diejenigen, die in den neu aufgenommenen Gebieten der „Förderkulisse Herdenschutz“ auch tatsächlich wolfsabweisende Grundschutzmaßnahmen eingerichtet hatten.