Zweifelhafte Forderung: Regulierung der Wolfsbestände – Wolfsmonitor

Zweifelhafte Forderung: Regulierung der Wolfsbestände

Es ist ja gerade nicht viel los an der „Wolfsfront“. Die einen bauen sich vermutlich gerade ihre Osternester, während die anderen an ihren Wurfhöhlen arbeiten. Deshalb sei ein kurzer Blick zurück gestattet. Nicht nur Politiker fordern gerne mal eine möglichst frühzeitige „Regulierung“ der Wolfsbestände.

So zum Beispiel der niedersächsische Landespolitiker Angermann. Er verlangte in einer Plenarsitzung im Februar mit Hilfe des Arguments, „dass aus einem Wolfspaar in 10 Jahren über 1.000 Nachkommen erwachsen können“ eine „Möglichkeit der Wolfsregulierung“.

Der bevorzugte Weg dahin – so der übliche Vorschlag – sind die Herabstufung des Schutzstatus des Beutegreifers im Anhang der FFH-Richtlinie und die Übernahme der Wölfe in das Jagdrecht.

Doch so fehlerhaft es sein kann, die Populationsentwicklung der Wölfe mit Hilfe einfacher mathematischer Methoden in die Zukunft zu projizieren, so leicht kann man sich auch bei den entsprechenden Empfehlungen irren.

Denn es lässt sich heute noch gar nicht seriös abschätzen, ob Wölfe tatsächlich einer Regulierung bedürfen.

Wandernde Wölfe

Jetzt im Frühjahr zeigt sich immer wieder: Wölfe tauchen irgendwo auf, werden von Fotofallen fotografiert oder anhand von Rissen identifiziert und …wandern nicht selten einfach weiter.

Vielleicht tun sie dass, weil sie keinen passenden Partner finden, vielleicht aber auch, weil sich die jeweilige Landschaft schlichtweg nicht als Lebensraum eignet. Wir wissen es nicht.

An der Zahl der geeigneten Beutetiere zumindest dürfte das Weiterwandern nicht liegen. Die gibt es in Deutschland überall zuhauf.

Vor genau einem Jahr zeigte der so bezeichnete „niedersächsische Wanderwolf“ in bemerkenswerter Weise dieses Verhalten. Von Ende Februar bis Mitte April zog er in halb Niedersachsen umher. Fünf Tage und Nächte lang lief er sogar durch die benachbarten Niederlande bis zur Nordseeküste, bevor er schließlich Mitte April nördlich von Hannover von einem Kraftfahrzeug erfasst und getötet wurde.

Was ihn zu dieser langen Wanderung veranlasste, kann nur vermutet werden. Es bleibt festzustellen: Es können überall in Deutschland (und auch in Holland ;-)) jederzeit Wölfe auftauchen. Ob sie allerdings auch bleiben, weiß im Vorhinein niemand.

Insofern mag man einer weiteren Forderung des Politikers Angermann durchaus wohlwollend Gehör schenken. Er wies in derselben Sitzung darauf hin, dass die Präventionsunterstützung überall im Lande und nicht nur innerhalb der Förderkulisse möglich sein muss und ferner auf Hobbytierhalter ausgeweitet werden sollte. Nötig wäre dazu allerdings die Überarbeitung der Wolfsrichtlinie.

Der Grund allerdings, warum er bereits heute die Regulierung der Wolfsbestände fordert – und zwar bevor überhaupt klar ist, ob die in der FFH-Richtlinie geforderten 1.000 erwachsene Wölfe der zentraleuropäischen Tieflandpopulation im gemeinsamen deutsch-polnischen Siedlungsgebiet jemals erreicht werden – , dürfte ausschließlich in einer – aus meiner Sicht – zu simplen und einseitigen Auslegung der vorliegenden Fakten liegen.

Auch nicht zu vergessen: Selbst wenn die jetzige Opposition in Niedersachsen in der Regierungsverantwortung wäre, dürfte auch ihr Gestaltungsspielraum hinsichtlich des Wolfsmanagements aufgrund der europäischen Rahmengesetzgebung einigermaßen begrenzt sein.

Einen Spielraum zur Verbesserung der Präventionsbedingungen gibt es in den einzelnen Bundesländern jedoch durchaus.

Und der sollte in der Tat im Sinne der potenziell Betroffenen genutzt werden!

Herzlichst

Ihr

Jürgen Vogler


(P.S.: Auch die „polemischen“ Versuche einiger Interessensvertreter, eine „tragbare“ Höchstzahl an Wölfen regional festzulegen, basiert meines Erachtens auf eine völlige Fehleinschätzung des natürlichen Wolfsverhaltens. Bei unzureichenden Herdenschutzmaßnahmen kann bereits ein einzelner Wolf für Nutztierhalter „unerträglich“ werden, da er sich ständig „eingeladen“ fühlen muss… Deshalb gilt auch hier das eben Gesagte, nämlich dass der oben beschriebene Gestaltungsspielraum der Länder bei der Optimierung der Präventionsbedingungen für Herdenschutzmaßnahmen im Sinne potenziell Betroffener ausgenutzt werden sollte.)