Bundesjagdgesetz – Wolfsmonitor

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Jetzt steht fest: Jagdverband will Wolf im Jagdgesetz

Nun ist die „Katze aus dem Sack“: Der Deutsche Jagdverband (DJV) spricht sich in einer heute veröffentlichten Meldung dafür aus, den Wolf ins Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Die Begründung dafür ist allerdings wie schon in mannigfachen Stellungnahmen des Verbandes zum Wolf zuvor: Lückenhaft, einseitig und unsauber.

Offenbar en vogue: Das Thema Wolf in Bundestags- und Koalitionsdebatten

Wölfe scheinen zurzeit politisch „en vogue“ zu sein. Aber nicht nur einzelne Ergebnisse der GroKo-Koalitionsverhandlungen irritieren dabei, weil dort ausgerechnet in der „Arbeitsgruppe Landwirtschaft“ die sogenannte „letale Entnahme“ einer gewissen Anzahl von Wölfen beschlossen wurde. Und das, obwohl diese zu den am strengsten geschützten Tierarten in Europa gehören.

Wölfe ins Jagdrecht? – hätte weiterhin keine alleinige Zuständigkeit der Jagdverantwortlichen bei Unfällen mit Wölfen zur Folge

Welche Auswirkungen hätte eine Übernahme der Wölfe in das Jagdrecht bei ganzjähriger Schonzeit speziell für die Jäger? Jürgen Barth, Landtagsabgeordneter der SPD in Sachsen-Anhalt stellte eine entsprechende kleine Anfrage an die Landesregierung. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie antwortete nun wie folgt (im Wortlaut):