Rodewalder Wolf – Wolfsmonitor

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Wolf bei Dörverden: tödliche Biss- statt Schussverletzungen

Der bei Dörverden tot aufgefundene Wolf wurde nicht erschossen, er starb an Bissverletzungen. Soviel ist nun klar. Ob es sich allerdings bei dem toten Tier um den seit Monaten gesuchten und zum (umstrittenen) Abschuss freigegebenen Leitwolf des Rodewalder Rudels handelt, wird noch am Senckenberg-Institut untersucht und ist zu diesem Zeitpunkt unklar.

Ein Hauch von Doppelmoral

Es sei an der Zeit, dass endlich alle „abrüsten“, wird der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies im Zusammenhang mit einer kürzlich im Kreis Gifhorn gefundenen illegal getöteten Wölfin zitiert. Dabei meint er die Wolfsbefürworter und –gegner, die – so Lies – oftmals in einem Ausmaß reagierten, wie es dem jeweiligen Anlass nach nicht gerechtfertigt sei.

Niedersachsen: Schuld sind offenbar immer nur die anderen…

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) verfügte zuletzt zum dritten Mal eine Abschussverlängerung für den Rüden des Rodewalder Wolfsrudels. Den Jägern des Leitwolfes, dessen Fähe in diesen Tagen Nachwuchs erwarten dürfte, ist der Rüde allerdings bisher immer noch nicht vor die Büchse gelaufen. Von Lies hört man unterdessen immer absurdere Forderungen. Weil es kaum möglich sei, einen bestimmten Wolf zu identifizieren, forderte er beispielsweise, dass man darüber nachdenken müsse, die Erlaubnis zum Abschuss von Wölfen ohne individuelle Zuordnung zu ermöglichen (das ist – gelinde gesagt – völlig abwegig und eher ein Zeichen dafür, dass Lies offensichtlich langsam merkt, in welche Bredouille er sich da gebracht hat).

Wolfsabschuss in Nienburg? – Neues vom umtriebigen Minister

Der Aufmerksamkeitsfokus vieler Wolfsfreunde richtet sich zurzeit nach Nienburg, weil dort – den Worten des Landtagsabgeordneten Dr. Frank Schmädeke (CDU) nach – Umweltminister Olaf Lies (SPD) dafür geworben habe, dass der „Rodewalder Wolf“ oder gleich das ganze (nur vermutlich existierende) Wolfsrudel geschossen werden soll, wenn sich der Verdachte bestätige, dass ein mutmaßlicher Riss in einem Stall eines landwirtschaftlichen Betriebes auf den Beutegreifer zurückzuführen ist.