EU-Kommission – Wolfsmonitor

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Wolfsschützen können auch nachträglich strafrechtlich verfolgt werden

Diese Ansicht vertritt die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW). Das gilt dann, wenn die Änderung der §§45, 45a des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG a) als europarechtswidrig eingestuft werden sollte. Der Verein hatte im März 2020 wegen der Änderungen schon eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht, die daraufhin ein EU-Pilotverfahren gegen die BRD eingeleitet hatte. Diese und weitere Neuigkeiten vermeldete der Verein jetzt in einer Stellungnahme, die wie folgt lautet:

Prüfung der Änderungen im Naturschutzgesetz des Bundes auf EU-Konformität

Am 14. Mai 2020 haben die zuständigen EU-Kommissionsdienststellen aufgrund der vielfach gerügten EU-Rechtswidrigkeit der im März in Kraft getretenen neuen gesetzlichen Regelungen im BNatSchG zum Umgang mit dem Wolf mit einem Pilotverfahren gegen Deutschland begonnen. Das meldet die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT).

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Brüssel: Änderung im EU-Rechtsrahmen in Bezug auf den Wolf zeitnah nicht zu erwarten

Wer es – wie nun der niedersächsische CDU-Landtagsabgeordnete Thiemo Röhler – öffentlich als „positive Entwicklung“ bezeichnet und es ausdrücklich „begrüßt“, dass im Umweltministerium von Olaf Lies scheinbar gerade daran gearbeitet wird, die rechtlichen Möglichkeiten zur „Entnahme“ (Tötung) von Wölfen voll ausschöpfen zu können“, sollte sich bei dieser Formulierung nicht wundern, wenn sich ein Teil der „Wolfsgemeinde“ darüber echauffiert.

EU-Kommission steht hinter den Wölfen!

Der EU-Abgeordnete Stefan Bernhard Eck berichtet auf seiner Webseite von der Konferenz „Koexistenz mit Großkarnivoren in der EU“ („Achieving coexistence with large carnivore in the EU“), die letzte Woche am 7. März im EU-Parlament in Brüssel stattfand. Die für Wolfsbefürworter beruhigende Botschaft lautet: Die Kommission steht hinter den Wölfen!

Sind Niedersachsens Nutztierhalter reif für den Psychologen?

Glaubt man dem niedersächsischen FDP-Abgeordneten Gero Hocker, offenbar ja. Nach Nutztierrissen! Aber damit nicht genug. Hocker forderte den niedersächsischen Umweltminister Stefan Wenzel dazu auf, endlich zu erkennen, dass sich der Wolf durch Zäune nicht mehr aufhalten lasse. (*1)

Wenzel machte während der Landtagssitzung am 14. Dezember in Hannover allerdings deutlich,

EU-Kommission hat entschieden: EU-Richtlinien für Naturschutz bleiben!

„Bei einer Aufweichung der Richtlinien hätten bislang streng geschützte Tierarten wie der Wolf oder auch viele Zugvögel zum Abschuss frei gegeben werden können“, heißt es in einer aktuellen NABU-Pressemitteilung von heute, 7. Dezember (nachfolgend im Wortlaut):

„EU-Naturschutzrichtlinien bleiben erhalten!“

Kommissar Vella hat Rückwärtsgang in der Umweltpolitik abgewehrt

Nach zähen Verhandlungen um die EU-Naturschutzrichtlinien hat die EU-Kommission eine Entscheidung gefällt – für die Natur. Die beiden wichtigsten Naturschutzrichtlinien, die EU-Vogelschutz- und die Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie, bleiben erhalten.