In München hat die Staatsregierung Bayerns am Dienstag beschlossen, einen „bayerischen Aktionsplan Wolf“ auszuarbeiten. Erste Inhalte wurden nun bekannt: So soll durch den Aktionsplan die Größe der Wolfspopulation auf das „artenschutzrechtlich Erforderliche“ begrenzt werden.
Brüssel: Änderung im EU-Rechtsrahmen in Bezug auf den Wolf zeitnah nicht zu erwarten
Wer es – wie nun der niedersächsische CDU-Landtagsabgeordnete Thiemo Röhler – öffentlich als „positive Entwicklung“ bezeichnet und es ausdrücklich „begrüßt“, dass im Umweltministerium von Olaf Lies scheinbar gerade daran gearbeitet wird, die rechtlichen Möglichkeiten zur „Entnahme“ (Tötung) von Wölfen voll ausschöpfen zu können“, sollte sich bei dieser Formulierung nicht wundern, wenn sich ein Teil der „Wolfsgemeinde“ darüber echauffiert.
Stader Resolution
„Unter den Blinden ist der Einäugige König“, heißt ein bekanntes Sprichwort. Doch leider wird nicht eindeutig klar ob das, was die agrarpolitischen Sprecher der CDU-Fraktionen in den Bundesländern in dieser Woche auf einer gemeinsamen Klausurtagung in Stade hervorbrachten und als sogenannte „Stader Resolution“ bezeichneten, eher blind oder einäugig genannt werden sollte.
Tierschutzbund: Wolf im Jagdrecht inakzeptabel – auch Bayerische Jäger lehnen Forderung ab
Die jetzt geäußerte Forderung des Deutschen Jagdverbandes (DJV), die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz zeitnah anzustreben, lehnt der Deutsche Tierschutzverband mit starker Kritik ab. Das sei weder zielführend noch sinnvoll. Auch der Bayerische Jagdverband (BJV) spricht sich gegen die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz ab. Das meldete die „WELT“.





