Wolfsmonitor – Seite 3 – Die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland

Olaf Lies verkündet Wolfsverordnung für Niedersachsen

Minister Olaf Lies hat in der letzten Woche einen ersten Entwurf für eine niedersächsische Wolfsverordnung vorgelegt und in die Ressortabstimmung (mit anderen Ministerien) gegeben. Nach seinen Worten (laut PM) könne nicht das ganze Land eingezäunt werden oder jedes Tier in den Stall gesperrt werden. „Wir werden weder Hochwasserschutz noch Wiesenvögel dem Wolf opfern“, so der Minister.

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GzSdW: Klage gegen Landkreis Uelzen und geplante Anzeige gegen Landkreis Rostock


GzSdW klagt gegen Ausnahmegenehmigungen in Niedersachsen und erstattet Anzeige wegen Abschuss in Meck-Pomm


Niedersachsen: Die GzSdW hat gegen den Landkreis Uelzen Klage eingereicht. Die Klage richtet sich gegen die Abschussgenehmigungen für den Rüden GW1027m aus dem Rudel Ebstorf und die Fähe GW242f aus dem Rudel Eschede.

Wolfschutzverein: Schützen in Niedersachsen machen sich gegebenenfalls strafbar!

Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) weist am Karfreitag in einer Stellungnahme darauf hin, dass sich die Schützen der Wölfe, die zurzeit in Niedersachsen zum Abschuss freigegeben worden sind, gegebenenfalls strafbar machen, sollte sich die Erteilung der Ausnahmegenehmigung als nicht rechtmäßig erweisen.

Waidgerechtigkeit? Welche Waidgerechtigkeit?

Nachdem heute der NDR (*1) ausführlich darlegte, dass gleich drei Landkreise (Emsland, Osnabrück, Cloppenburg) an dem geplanten Abschuss einer wohlmöglich tragenden Wolfsfähe bei Herzlake in der Brut- und Setzzeit beteiligt sind und offenbar deren Kreisjägermeister Heiner Hüsing (Emsland), Herbert Pitann (Cloppenburg) und Martin Meyer Lührmann (Landkreis Osnabrück) diesen geplanten Abschuss koordinieren, war mir spontan danach, folgenden Kommentar auf der NDR-Webseite zu hinterlassen:

Gesellschaft zum Schutz der Wölfe leitet EU-Beschwerde-Verfahren gegen „Lex Wolf“ ein

Am 26.03.2020 leitete die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. (GzSdW – vertreten durch ihren Rechtsanwalt) als Beschwerdeführerin gegen die Bundesrepublik Deutschland als Beschwerdegegnerin ein EU- Beschwerde-/Vertragsverletzungsverfahren gegen die Implementierung des neu in das Bundesnaturschutzgesetz eingefügten 45a Abs. 2 BNatSchG („Lex Wolf“) ein.