Mit einem Bußgeld in Höhe von 1.200 Franken kam jetzt ein Jäger in der Schweiz davon, weil er gegenüber der Staatsanwaltschaft Oberwallis glaubhaft machen konnte, dass er eine Wölfin versehentlich erschossen habe. Laut „1815.ch“ wäre ein Bußgeld von maximal 10.000 Franken möglich gewesen.
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Schafschutzpolizei
Scheinbar muss man heute ganz schön „auffahren“, wenn man als Journalist seine Leser davon überzeugen möchte, dass der Wolf ins Jagdrecht gehört. Frank Schauka lässt gleich vier angebliche Experten (darunter drei Jagdfunktionäre) in der Thüringer Allgemeinen zu Wort kommen, die dies offenbar lieber heute als morgen umgesetzt sehen würden.
„Die Rückkehr der Wölfe ist die Rückkehr der Hirten“
Die österreichische Sendereihe „Flaneur und Distel“ veröffentlichte jetzt einen etwa einstündigen Radiobeitrag, der „vom Umgang mit Wölfen“ handelt. Darin kommen sowohl Ulrich Wotschikowsky als auch Max Rossberg von der „European Wilderness Society“ sowie Willi Klaffl als Pionier des Einsatzes von Herdenschutzhunden zu Wort.
Umstrittene Aktion: Fischotterjagd in Österreich
Die Rede ist von Millionenschäden. Schäden, die die Verantwortlichen in Kärnten nun offenbar dazu veranlassten, eine bestimmte Anzahl der possierlichen Tierchen zur Jagd freizugeben. Es gebe Messungen, die eine eindeutige Korrelation zwischen dem dramatischen Fischrückgang in bestimmten Gewässern und dem Vorkommen der Otter bestätigen, heißt es zur Begründung aus dem Amt der Kärntner Landesregierung.



