GzSdW – Seite 10 – Wolfsmonitor

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Gesellschaft zum Schutz der Wölfe: „Verantwortung für das Monitoring sollte an das NLWKN übertragen werden!“

In der neuesten Ausgabe der Vereinszeitschrift „Rudelnachrichten“ nimmt die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. (GzSdW) insbesondere zu den Ereignissen in Niedersachsen ausführlich Stellung. Nachfolgend ein Auszug:

„Sowohl MT6 als auch die „Goldenstedter Wölfin“ machen die Probleme, die beim Wolfsmanagement in Niedersachsen bestehen schonungslos deutlich. Es fehlt an entscheidenden Stellen.

3 Antworten von Elli H. Radinger

Vor über 30 Jahren gab Elli H. Radinger ihren Job als Anwältin auf und widmete sich fortan den Wölfen und deren domestizierten Geschwistern, den Hunden. 1991 gründete sie zusammen mit dem Freilandforscher Günther Bloch die „Gesellschaft zum Schutz der Wölfe“ (GzSdW) und seit demselben Jahr ist sie Herausgeberin des regelmäßig erscheinenden „Wolf Magazins“, mit dem sie anschaulich über Wölfe und andere wilde Kaniden informiert. Lange Aufenthalte in den USA prägen seither Elli Radingers Zeit. Sie begegnete dabei oft freilebenden Wölfen, nicht zuletzt, als sie selbst längere Zeit mitten im Wolfsgebiet in Minnesota lebte. Seit 1995 beobachtet sie die Wölfe im amerikanischen Yellowstone-Nationalpark und arbeitet regelmäßig im Yellowstone-Wolfsprojekt mit. Auch heute noch veranstaltet sie Wolfsbeobachtungsreisen und bringt dabei Wolfsbegeisterten das Verhalten freilebender Wölfe näher.

Die in Wetzlar geborene „Grande Dame“ der deutschen Wolfsszene, wie ich sie bereits an anderer Stelle einmal nannte, schrieb neben den Seminaren, die sie gibt, zahlreiche Bücher über Wölfe aber auch einige Romane. Elli H. Radinger gilt darüber hinaus als erfolgreiche freie Fachjournalistin für Natur-, Tier- und Reisezeitschriften.

3 Antworten von Frank Faß (Teil 1)

Frank Faß vorstellen heißt Eulen nach Athen tragen. Der 42-jährige gelernte Luft- und Raumfahrtingenieur und heutige Inhaber und Betreiber des Wolfcenters in Dörverden, eröffnete im Jahr 2010 mit seiner Frau Christina den 5,2 Hektar großen Wolfspark auf einem ehemaligen Bundeswehrgelände in der niedersächsischen Ortschaft Barme.

Frank Faß ist ebenfalls ehrenamtlicher Wolfsberater in Niedersachsen und engagiert sich auch außerhalb des Wolfcenters für den Wolf. Er wuchs in einer Jägerfamilie auf und ist selbst ausgebildeter Jäger.

Ein Gespräch mit Wolfcenter-Betreiber Frank Faß

Manchmal fragt man sich ja, ob ein Mensch im wahren Leben tatsächlich so ist, wie man ihn aus den Medien kennt. Aber nur selten hat man dann die Gelegenheit, diese  quasi „vorgefilterten“ Eindrücke persönlich zu überprüfen. Ich erhielt nun zu meiner Freude diese Gelegenheit bei Wolfcenter-Betreiber Frank Faß.

Zuerst einmal: Sein Entschluss und sein Mut, mit seiner Frau nach amerikanischem Vorbild ein solches Großprojekt wie das Wolfcenter zu starten, verlangen mir persönlich großen Respekt ab!

Neu: „Wolfs-Wissen kompakt“ – Broschüre der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V.

Wölfe und Weidetierhaltung – geht das zusammen? Müssen Wölfe bejagt werden? Brauchen wir eigentlich Wölfe? Die neue Broschüre der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. (GzSdW) gibt Antworten auf diese und 12 andere wichtige Fragen zu Wölfen in Deutschland.

Die mit vielen interessanten Informationen und tollen Fotos versehene 28-seitige Broschüre steht auf der Webseite der GzSdW zum Download zur Verfügung!

Mit einem „Klick“ auf das nachfolgende Bild werden Sie direkt zur entsprechenden GzSdW-Seite weitergeleitet, von der auch andere Downloads – so zum Beispiel die Wolfsmanagementpläne der Bundesländer – vorgenommen werden können!

GzSdW-Vorstand zur Wolfstötung: „Wilder Westen in Sachsen-Anhalt?“

Die „Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. (GzSdW)“ verurteilt die erneute illegale Tötung eines Wolfes in Sachsen-Anhalt und setzt eine Belohnung von 2.000 Euro für sachdienliche Hinweise zur Ergreifung des Täters aus.

Die Pressemeldung der GzSdw vom 9.8.2016 im Wortlaut:

„Gesellschaft zum Schutz der Wölfe verurteilt erneute illegale Tötung eines Wolfes in Sachsen- Anhalt und hat Strafanzeige bei den Behörden erstattet. Belohnung in Höhe von 2.000 € für sachdienliche Hinweise zur Ergreifung des Täters ausgesetzt.