„Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe begrüßt grundsätzlich, dass das Land Brandenburg mit der Wolfsverordnung versucht, eventuell auftretende Probleme mit auffälligen Wölfen nicht pauschal, sondern auf der Basis von Einzelfallentscheidungen, die vom Landesamt für Umwelt als verantwortlicher Behörde getroffen werden müssen, zu regeln.
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Wir oder der Wolf?
Von einem Wolfsübergriff betroffene Nutztierhalter stellen nicht selten dieselbe Frage: Wir oder der Wolf? Auch Anna und Oliver Levedag stellen sie, wie die „LZ-Online“ gestern nach einem Schafsriss bei ihnen in Vogelsang berichtete. Und dennoch ist die Frage falsch. Es kann nur „sowohl wir als auch der Wolf“ heißen, denn die Beutegreifer werden nie wieder aus unseren Breiten verschwinden.
Die „Problem-Wolfsverordnung“
In Brandenburg gibt man sich gerade reichlich Mühe, mit dem zweiten Anlauf einer „Wolfsverordnung“ problematischer Wölfe Herr zu werden. Die Lösung ist gemäß dieser Rechtsgrundlage die verordnete Eskalation vom Steinwurf bis zur letalen Entnahme (Abschuss) der Beutegreifer. Voraussetzung: Es gibt sie überhaupt, die Problemwölfe.