So richtig scheint er mit allerhand Gerüchten, offenbar nicht aber mit den tatsächlichen Fakten vertraut zu sein, der Herr Forstdirektor von der Landwirtschaftskammer Salzburg mit dem Namen Franz Lanschützer.
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Wölfe ins Jagdrecht? – hätte weiterhin keine alleinige Zuständigkeit der Jagdverantwortlichen bei Unfällen mit Wölfen zur Folge
Welche Auswirkungen hätte eine Übernahme der Wölfe in das Jagdrecht bei ganzjähriger Schonzeit speziell für die Jäger? Jürgen Barth, Landtagsabgeordneter der SPD in Sachsen-Anhalt stellte eine entsprechende kleine Anfrage an die Landesregierung. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie antwortete nun wie folgt (im Wortlaut):
Brandenburg: Schafzuchtverband und Ökologischer Jagdverein äußern sich zur Wolfsverordnung
In Brandenburg wird zurzeit der Entwurf einer „Wolfsverordnung“ für das Bundesland diskutiert. Nachdem die großen Naturschutzverbände IFAW, NABU und WWF sowie auch die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) bereits feststellten, dass der erste Entwurf an mehreren Stellen nicht mit dem geltenden Recht vereinbar ist (hier!), äußerten sich nun der Schafzuchtverband Berlin-Brandenburg (SZVBB) und der Ökologische Jagdverein Brandenburg e. V. (ÖJV) dazu in einer gemeinsamen Stellungnahme, wobei Wolfsmonitor insbesondere die Punkte B, D und G dieser Stellungnahme wegen ihrer fragwürdigen Inhalte und groben Unschärfe bemängelt. (Nachfolgend ein Auszug aus der gemeinsamen Stellungnahme beider Vereine im Wortlaut):





