Berner Konvention – Seite 3 – Wolfsmonitor

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Zum Gesetzentwurf der Nds. FDP-Fraktion: Wolf ins Jagdrecht

Am kommenden Mittwoch, den 10. Februar, findet im niedersächsischen Landtag eine Anhörung verschiedener Experten statt. Beraten werden soll dabei auch der Gesetzentwurf der FDR-Fraktion, Wölfe in das Jagdrecht mit ganzjähriger Schonzeit aufzunehmen.


Kommentar

Wenn Sie, verehrte Leserinnen und Leser, einmal die Suchmaschine im Internet bemühen und dort „Drucksache 17/2883“ eingeben, finden Sie den entsprechenden Entwurf des am Mittwoch in Hannover zu erörternden Gesetzesänderungsvorschlags.

Interessant ist die dort aufgeführte Begründung. Dort heißt es zum Beispiel:

Wolfsbejagung in Frankreich künftig erleichtert

In Frankreich werden im kommenden Jagdjahr bis zu 36 der schätzungsweise rund 300 Wölfe bejagt. Neu ist außerdem, dass an der Bejagung nun auch „amtlich bestätigte private Jäger“ teilnehmen dürfen. Das meldete die taz*(1)  kürzlich. Damit beugt sich die Pariser Regierung dem bereits lang andauernden Druck der Schafzüchter und -halter.

Bereits im Juli hatte Frankreichs Umweltministerin Ségolène Royal ein eigenes Dezernat mit 10 Beauftragten einrichten lassen, deren Mitarbeiter (ausschließlich Jagdscheininhaber) in die überregionale Delegation „Alpes-Méditerranée Corse“ (eine grenzübergreifende französisch- italienische EU-Region) beim nationalen Büro für Jagd und Wildtiere (ONCFS) eingegliedert wurden.

Darüber hinaus versprach die Umweltministerin seinerzeit, sich bei der Europäischen Kommission für Änderungen der Berner-Konvention stark zu machen. Hier gilt der Wolf, gemäß Anhang III, als streng geschützte Tierart, die weder

Gastbeitrag von Dr. Hannelore Gilsenbach (Schriftstellerin, Biologin und Sängerin)

„Wolfserwartungsland“


Sie sind längst da, die „Grauröcke“. Doch sie werden sich weiter ausbreiten. Mit welchen Folgen?

Immer wieder nachts heulen meine Hunde. Sie antworten. Irgendwo in den Wäldern bei Chorin ruft einer ihrer Stammväter. „Ich mag Wölfe“, sagt meine zehnjährige Enkeltochter, „ohne sie hätten wir keine Hunde.“


Der Europäische Grauwolf, er kehrt zurück in seine alte Heimat; behütet von EU- und deutschem Recht, von Kommissionen, Verordnungen, Richtlinien, Fachkonzepten und Leitfäden. Von Verbänden, Stiftungen, Behörden, Fachbüros, Ehrenämtlern und staatlich Beauftragten, die sich selbst Monitorer und Manager nennen und eingeweiht sind in nötige „Informations- und Handlungsketten“ …


Seit 2000 kehrt er zurück. Aus Polen westwärts. 150 Jahre nach seiner Ausrottung.


Projekt Wolf; Großraubtier Wolf. Risiken und Nebenwirkungen? Wolfspolitik ist Staatspolitik, Ländersache. Die Regierungen bemühen sich um Transparenz, veröffentlichen Wissenswertes über den Beutegreifer auf ihren Internetseiten: Nachweise, Nachrichten, Probleme, Wolfs-Managementpläne … Und sie verschicken Aufklärungsmaterial. „Wölfe in Brandenburg – Eine Spurensuche im märkischen Sand“, titelt das Potsdamer Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz 2013. Darin die damalige Ministerin Anita Tack: „Wir sollten der Entwicklung mit großer Gelassenheit entgegensehen.“ Den „faszinierenden Geschöpfen“, dem „scheuen Isegrim“… – die Broschüre gerät ins Schwärmen. „Angesichts des Wildreichtums hiesiger Landschaften

Verpasst die Jagd ihre Zukunft? – These 9

These 9: Die Rolle der Jäger muss im Wolfsmanagement neu definiert werden, denn es wird nicht ohne die Jäger gehen. Wer in heutiger Zeit als Jäger auf dem öffentlichen Parkett unterwegs ist, merkt schnell, dass er sich auf ziemlich dünnem Eis bewegt. Der Schwund an öffentlicher Anerkennung für die Ausübung der Jagd ist seit geraumer Zeit vor allen in den Städten dieses Landes spürbar, ein Schicksal, das nicht allein den Landwirten vorbehalten bleibt. Über die Gründe zu spekulieren, warum das so ist, ist müßig und an dieser Stelle nicht zielführend. Allerdings lässt sich vermuten, dass die Innovationsverzagtheit des größten deutschen jagdlichen Dachverbandes, des Deutschen Jagdverbandes (DJV), einen Teil dazu beigetragen haben könnte.