GzSdW – Seite 3 – Wolfsmonitor

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Gesellschaft zum Schutz der Wölfe: Neues Dossier-jetzt hier downloaden!

„Nachbar Wolf: Wie gelingt das Zusammenleben?“ heißt ein neues „Dossier“ der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW), das jetzt als Download verfügbar ist (siehe Link unten). Der 1. Vorsitzende der Gesellschaft, Dr. Peter Blanché, stellte dieses Themendossier jetzt mit folgenden einleitenden Worten vor:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Berichterstattung über den Vorfall in Niedersachsen, bei dem ein Wolf oder Hund einem Menschen zu nahe gekommen ist zeigt, wie schwierig es immer noch ist, den neuen Nachbarn Wolf als Normalität zu akzeptieren.

Gesellschaft zum Schutz der Wölfe: „Wolfsabschuss ist kein Herdenschutz!“

Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) veröffentlichte jetzt im Rahmen einer Pressemeldung einen „Offenen Brief“ an die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner wegen dem geplanten „Abschuss auffälliger Wölfe“ (im Wortlaut):

Gesellschaft zum Schutz der Wölfe jetzt „anerkannte Umwelt- und Naturschutz- vereinigung“

Die neue Ausgabe der Vereinszeitschrift „Rudelnachrichten“ der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. (GzSdW) ist da. In seinem Vorwort beschreibt der Vorsitzende Dr. Peter Blanché, dass die Gesellschaft die Anerkennung als „Anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung“, dem auch das Verbandsklagerecht nach §3 UmwRG zusteht, beantragt und ganz aktuell auch zuerkannt bekommen hat. 

Hanno M. Pilartz: Offener Brief an den Deutschen Bauernverband

Ich bin nicht Mitglied Ihres Verbandes! Aber ich bin Weidetierhalter, ich halte 4 Pferde, 3 Maultiere und 2 Esel auf ca. 7 Hektar in der Hocheifel. Für uns Weidetierhalter glaubte Ihr Umweltbeauftragter Eberhard Hartelt vor einem Ausschuss des Deutschen Bundestages sprechen zu dürfen.

GzSdW fordert Jäger und Sportschützen auf, ihren Beitrag zur Aufklärung der Wolfsabschüsse zu leisten

Nachdem jetzt erneut ein illegal geschossener Wolf gefunden wurde (WM berichtete, hier!), setzt auch die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) eine Belohnung in Höhe von 3.000 € für sachdienliche Hinweise zur Ergreifung des Täters aus.