Hintergründe – Seite 17 – Wolfsmonitor

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Pumpak lebt noch – Genehmigung zum Abschuss gilt noch zwei Wochen

Es sind wenige heute in der Lausitzer Rundschau veröffentlichte Sätze von Frank Meyer, Pressesprecher beim Sächsischen Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), die aufhorchen lassen:

Steht der Schutz des Wolfes in Deutschland über den Interessen der Landwirte?

Ob es „überrascht“ oder „erzürnt“ klang, als Walter Heidl, seines Zeichens Präsident des Bayerischen Bauernverbandes (BBV), feststellte, dass in Deutschland der Schutz des Wolfes derzeit über den Interessen der Landwirte stehe, ist nicht überliefert.

„Das Weltklima retten, aber keinen Platz, kein Geld und keine Lösungen für Wolf und Biber.“

Den Wölfen in Deutschland selbst dürfte es letztlich egal sein, wer ihnen an den Pelz oder wer sie schützen will. Zumindest solange die nationalen und internationalen Artenschutzbestimmungen greifen. Dass nun aber ausgerechnet der Sprecher der AfD-Fraktion, Hannes Loth*, für den Wolf und gegen die Christdemokraten in Sachsen-Anhalt in die Bresche sprang, verwundert schon irgendwie. Und irritiert!

In Sachsen ist man offensichtlich weiterhin dazu entschlossen, Wolf „Pumpak“ zu erschießen…

Noch im November wurde von den umweltpolitischen Sprechern der Fraktionen von CDU und CSU in der sogenannten „Dresdner Resolution“ ein praxistaugliches Wolfsmanagement für den Bund und die Länder eingefordert. Darin heißt es beispielsweise, dass das „in letzter Konsequenz notwendig werdende Töten verhaltensauffälliger Tiere auch aus Gründen der öffentlichen Sicherheit nicht tabuisiert“ werden darf. (*1)

Online-Petition und Hintergründe: „Wolf Pumpak muss weiter leben“

Seit gestern (21. Januar) gibt es eine Petition zur Rettung des sächsischen Wolfes mit dem Spitznamen „Pumpak“ im Internet, die bereits von mehr als 2600 Menschen unterzeichnet wurde. Der Anlass: Ein leicht humpelnder Jährlingsrüde, der offenbar immer wieder in Siedlungsbereichen des Landkreises Görlitz gesichtet wurde, sich aber stets trollte, wenn Menschen sich ihm näherten, soll nach einvernehmlicher Entscheidung des Landratsamtes Görlitz mit dem Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft auf der Grundlage einer entsprechenden artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung „entnommen“ (erschossen) werden.