Richtlinie Wolf – Seite 4 – Wolfsmonitor

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Niedersachsen: Rinderhalter rund um Wietzendorf erhalten Zuschüsse für Wolfsschutz

In einem Umkreis von 30 Kilometern rund um Wietzendorf fördert das Land Niedersachsen künftig auch für Rinderhalter im Haupt- und Nebenerwerb die Anschaffung von wolfsabweisenden Herdenschutzmaßnahmen gemäß der „Richtlinie Wolf“ des Landes. Das meldet das Wolfsbüro des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) mit einer Pressemitteilung vom heutigen Tag (19.8.2016). Die Meldung im Wortlaut (*1):

„Wolfsschutz für Rinderhalter im Raum Wietzendorf – Land fördert Anschaffung von Zäunen und Herdenschutzhunden“

MU-Info: Minister Wenzel zum geplanten Vorgehen!

Der Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel äußerte sich heute am 18.02.2016 in Niedersächsischen Landtag zum Thema:

„Unterrichtung durch die Landesregierung über die Vorkommnisse im Zusammenhang mit einem besenderten Wolf aus dem Munsteraner Rudel und über das dazu geplante Vorgehen der Landesregierung.“


Die Meldung im Wortlaut:

„In der vergangenen Woche gab es mehrfache Meldungen über einen Wolf, der sich Menschen auf eine kurze Distanz genähert hat. Die Rede war von bis zu zwei Meter. Aggressives Verhalten wurde dabei laut Meldung aller Berichterstatter nicht gezeigt. Gleichwohl ist das Verhalten als auffällig zu bewerten.

Auch am vergangenen Montag kam es zu einer weiteren Nahbegegnung.

Was nun tun in Goldenstedt?

Leute wie ich haben es leicht. Wir lehnen uns zurück, harren der Dinge die da passieren, lesen die Zeitungsmeldungen, gedruckt oder online und pressen hin und wieder einige Zeilen ins Netz. Frei nach dem Motto: Wir haben es immer schon besser gewusst!
Ist das so? Na ganz so einfach ist es sicherlich nicht. Gerade jetzt, wo sich herausstellt, dass die so genannte „Goldenstedter Problemwölfin“ nicht alleine unterwegs ist (man geht von mindestens 3 Wölfen aus) wird von den Lesern durchaus erwartet, dass wir Lösungswege aufzeigen.

Ist in Goldenstedt nun guter Rat teuer?

Arbeiten wir die Geschehnisse einmal kurz auf: Die „Problemwölfe“ sind in den Landkreisen Diepholz und Vechta unterwegs. Der Landkreis Diepholz fiel am 26. November nach einem Kalenderjahr aus der Fördergebietskulisse (Richtlinie Wolf) heraus. Was heißt das? Ein Schadensausgleich aus Steuermitteln wird seit dem 26. November nicht mehr gewährt, wenn die Tiere bei einem Wolfsübergriff nicht mindestens mit dem in der Richtlinie geforderten „Grundschutz“ geschützt waren. So weit so gut. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Mittel für die Präventionsmaßnahmen nicht mehr beantragt werden können! Die Konsequenz muss also für die Weidetierhalter in beiden Landkreisen weiterhin lauten:

Neue Regeln im Herdenschutz ab heute wirksam!

Seit dem 26. November letzten Jahres gilt die „Richtlinie Wolf“ in Niedersachsen. Mit ihrem Inkrafttreten wurde den Haltern von Ziegen, Schafen und Gehegewild (in der Regel Damwild) ein Kalenderjahr eingeräumt, um einen entsprechenden wolfsabweisenden „Grundschutz“ vor Wolfsübergriffen in den Landkreisen, die zur „Förderkulisse Herdenschutz“ gehören, herzustellen.

Diese Präventionsmaßnahmen wurden vom Land bis zu 80 % gefördert. Das bleibt auch in Zukunft so. Geändert hat sich mit dem heutigen Tag die Verfahrensweise im Schadensfall. Wurde bis zum heutigen Tag kein Grundschutz geschaffen, erhalten die Tierhalter in den Landkreisen, die bereits seit dem 26.11.2014 zur Förderkulisse gehören, keine Schadensausgleichzahlungen mehr. Diese Schadensersatzgelder sind freiwillige Leistungen des Landes, sogenannte Billigkeitsleistungen, auf die grundsätzlich