Die neue Ausgabe der Vereinszeitschrift „Rudelnachrichten“ der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. (GzSdW) ist da. In seinem Vorwort beschreibt der Vorsitzende Dr. Peter Blanché, dass die Gesellschaft die Anerkennung als „Anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung“, dem auch das Verbandsklagerecht nach §3 UmwRG zusteht, beantragt und ganz aktuell auch zuerkannt bekommen hat.
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Ein GzSdW-Dossier: Von Problemwölfen, Wolfsobergrenzen und Abschussfreigaben
Gestern mit einem Gruß der „Gesellschaft zum Schutz der Wölfe“ in Wolfsmonitors Postfach: „Sehr geehrte Damen und Herren, viel ist in den vergangenen Wochen und Monaten in Deutschland über die Rückkehr des Wolfs diskutiert worden. In die grundsätzliche Willkommenshaltung gegenüber dem Tier mischen sich zunehmend Stimmen, die seine Ausbreitung eingrenzen möchten.
„Brandenburger Wolfsverordnung in dieser Form bedeutet einen Rückschritt für das Wolfsmanagement in Deutschland“
In einem offenen Brief der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW), des International Fund for Animal Welfare (IFAW), des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) sowie des World Wide Fund For Nature (WWF) an den Brandenburgischen Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft, Jörg Vogelsänger, stellen die Verbände u.a. gemeinsam fest, dass der vorgelegte Entwurf der „Wolfsverordnung“ an mehreren Stellen nicht mit geltendem Recht vereinbar ist. Der Brief im Wortlaut:
Gesellschaft zum Schutz der Wölfe: Offener Brief an Bundesminister Christian Schmidt
Gegenüber der „Passauer Neuen Presse“ äußerte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) kürzlich, er schlage vor, der Ausbreitung des Wolfes Grenzen zu setzen. Er plädiere deshalb für eine „beschränkte Abschussfreigabe“ für Wölfe. Als Reaktion darauf veröffentlichte die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. (GzSdW) nun folgenden „offenen Brief“ (im Wortlaut):
GzSdW-Vorstand zur Wolfstötung: „Wilder Westen in Sachsen-Anhalt?“
Die „Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. (GzSdW)“ verurteilt die erneute illegale Tötung eines Wolfes in Sachsen-Anhalt und setzt eine Belohnung von 2.000 Euro für sachdienliche Hinweise zur Ergreifung des Täters aus.
Die Pressemeldung der GzSdw vom 9.8.2016 im Wortlaut: