Präventionsmaßnahmen – Seite 2 – Wolfsmonitor

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Zeit zum Vergrämen!

Stellungnahmen, Einschätzungen und Ratschläge, wohin man auch schaut. Die niedersächsischen Wölfe sorgen erneut für breite Unruhe.
Eigentlich sind es zurzeit nur zwei, die so genannte „Goldenstedter Wölfin“ und ein besenderter Jungwolf aus dem Munsteraner Rudel, von Wolfsschützern im Internet liebevoll „Kurti“ genannt. Beide sind angeblich „auffällige“ Wölfe, bzw. „Problemwölfe“. Angeblich.

Wegen „Kurti“ wurde nun erstmals der Ernstfall ausgerufen. Der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel lässt die so genannte „Entnahme“ des Munsteraner Jungwolfs vorbereiten. Jedoch nur für den Fall, dass „mildere Mittel“ wie zum Beispiel Vergrämungsmaßnahmen nicht greifen.

Bereits am heutigen Samstag treffen sich einige Experten,

Was nun tun in Goldenstedt?

Leute wie ich haben es leicht. Wir lehnen uns zurück, harren der Dinge die da passieren, lesen die Zeitungsmeldungen, gedruckt oder online und pressen hin und wieder einige Zeilen ins Netz. Frei nach dem Motto: Wir haben es immer schon besser gewusst!
Ist das so? Na ganz so einfach ist es sicherlich nicht. Gerade jetzt, wo sich herausstellt, dass die so genannte „Goldenstedter Problemwölfin“ nicht alleine unterwegs ist (man geht von mindestens 3 Wölfen aus) wird von den Lesern durchaus erwartet, dass wir Lösungswege aufzeigen.

Ist in Goldenstedt nun guter Rat teuer?

Arbeiten wir die Geschehnisse einmal kurz auf: Die „Problemwölfe“ sind in den Landkreisen Diepholz und Vechta unterwegs. Der Landkreis Diepholz fiel am 26. November nach einem Kalenderjahr aus der Fördergebietskulisse (Richtlinie Wolf) heraus. Was heißt das? Ein Schadensausgleich aus Steuermitteln wird seit dem 26. November nicht mehr gewährt, wenn die Tiere bei einem Wolfsübergriff nicht mindestens mit dem in der Richtlinie geforderten „Grundschutz“ geschützt waren. So weit so gut. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Mittel für die Präventionsmaßnahmen nicht mehr beantragt werden können! Die Konsequenz muss also für die Weidetierhalter in beiden Landkreisen weiterhin lauten:

Neue Regeln im Herdenschutz ab heute wirksam!

Seit dem 26. November letzten Jahres gilt die „Richtlinie Wolf“ in Niedersachsen. Mit ihrem Inkrafttreten wurde den Haltern von Ziegen, Schafen und Gehegewild (in der Regel Damwild) ein Kalenderjahr eingeräumt, um einen entsprechenden wolfsabweisenden „Grundschutz“ vor Wolfsübergriffen in den Landkreisen, die zur „Förderkulisse Herdenschutz“ gehören, herzustellen.

Diese Präventionsmaßnahmen wurden vom Land bis zu 80 % gefördert. Das bleibt auch in Zukunft so. Geändert hat sich mit dem heutigen Tag die Verfahrensweise im Schadensfall. Wurde bis zum heutigen Tag kein Grundschutz geschaffen, erhalten die Tierhalter in den Landkreisen, die bereits seit dem 26.11.2014 zur Förderkulisse gehören, keine Schadensausgleichzahlungen mehr. Diese Schadensersatzgelder sind freiwillige Leistungen des Landes, sogenannte Billigkeitsleistungen, auf die grundsätzlich

Neuer Wolfs-Managementplan in Hessen: Keine finanzielle Unterstützung für Nutztierhalter?

Nun hat auch das Bundesland Hessen, obwohl es dort bisher keine nennenswerten Wolfsvorkommen gibt, einen Wolfsmanagementplan. Das Papier ist sachlich, setzt auf Informationen und bietet einen allgemein verständlichen Überblick über die mit der Wolfsrückkehr verbundenen Herausforderungen.
Es finden sich dort jedoch – anders als in anderen Managementplänen – keine Hinweise zur finanziellen Unterstützung von Präventionsmaßnahmen und Entschädigungszahlungen bei Nutztierrissen.