DBBW – Seite 3 – Wolfsmonitor

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Zustimmung zum Wolf in Deutschland bleibt hoch!

Allen Desinformationskampagnen und Unkenrufen von Wolfsgegnern zum Trotz: Die Zustimmung zum Wolf bleibt im Vergleich zum Jahr 2015 in Deutschland unverändert hoch! Der NABU hat jetzt erneut eine forsa-Umfrage mit der gleichen Fragestellung zum Wolf durchgeführt, die Ergebnisse sind nahezu identisch wie damals. 79 Prozent der Bundesbürger finden es demnach erfreulich, dass der Wolf wieder Teil der Natur in Deutschland ist.

NABU: Scheindebatte zur Bejagung überlagert konstruktive Diskussion zum Herdenschutz

Auch der Naturschutzbund Deutschland nimmt Stellung zur öffentlichen Anhörung im Umweltausschuss am Mittwoch und kommt darin zu dem Ergebnis, dass ein Nebeneinander von Weidehaltung und Wolf durchaus möglich ist – wenn am Herdenschutz gearbeitet wird. Die Meldung im Wortlaut:

NRW: Wolfsichtungen im Kreis Wesel und in der Walsumer Rheinaue (Duisburg) bestätigt

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt, dass am 24. Februar 2018 ein Wolf im Hünxer Wald (Kreis Wesel) gesichtet und fotografiert und am 26. Februar 2018 ein Wolf in der Walsumer Rheinaue (kreisfreie Stadt Duisburg), von einer Wildkamera abgelichtet wurde.

Expertengutachten geht neuem Umweltminister offenbar nicht weit genug

Die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) legte nun das bereits von vielen erwartete Gutachten zu den Nutzierschäden durch Wölfe im Landkreis Cuxhaven vor. Die DBBW-Empfehlung lautet: Der Weidetierschutz muss intensiviert werden. Umweltminister Olaf Lies reagiert darauf politisch und kündigt eine „Klare Kante“ beim Umgang mit dem Wolf an. Es sieht also so aus, als ginge ihm die DBBW-Empfehlung nicht weit genug. Die Meldung des Umweltministeriums hierzu im Wortlaut:

Kommentar der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe zur Brandenburger Wolfsverordnung

„Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe begrüßt grundsätzlich, dass das Land Brandenburg mit der Wolfsverordnung versucht, eventuell auftretende Probleme mit auffälligen Wölfen nicht pauschal, sondern auf der Basis von Einzelfallentscheidungen, die vom Landesamt für Umwelt als verantwortlicher Behörde getroffen werden müssen, zu regeln.