Wolfsverordnung – Seite 3 – Wolfsmonitor

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Kommentar der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe zur Brandenburger Wolfsverordnung

„Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe begrüßt grundsätzlich, dass das Land Brandenburg mit der Wolfsverordnung versucht, eventuell auftretende Probleme mit auffälligen Wölfen nicht pauschal, sondern auf der Basis von Einzelfallentscheidungen, die vom Landesamt für Umwelt als verantwortlicher Behörde getroffen werden müssen, zu regeln.

Trotz Wolfsverordnung: Werbung mit Wölfen in Brandenburg

In keinem Bundesland leben Wölfe so gefährlich wie in Brandenburg – zumindest, wenn der Entwurf der neuen Wolfsverordnung (Wolfsmonitor berichtete, hier!) tatsächlich bald in Kraft tritt. Denn nach dem mindestens zweimaligen Eindringen in denselben oder in verschiedene grundgeschützte Weidetierbestände gilt ein Wolf dann in Brandenburg bereits als „Problemwolf“.

Die „Problem-Wolfsverordnung“

In Brandenburg gibt man sich gerade reichlich Mühe, mit dem zweiten Anlauf einer „Wolfsverordnung“ problematischer Wölfe Herr zu werden. Die Lösung ist gemäß dieser Rechtsgrundlage die verordnete Eskalation vom Steinwurf bis zur letalen Entnahme (Abschuss) der Beutegreifer. Voraussetzung: Es gibt sie überhaupt, die Problemwölfe.

Brandenburg: Wolfsverordnung – der zweite Versuch!

Das Umweltministerium in Brandenburg legte nun den zweiten Entwurf einer Wolfsverordnung vor. Das Papier soll – so ist zu lesen – nach einer Schlussredaktion noch in diesem Jahr in Kraft gesetzt werden. Bemerkenswert: Mangels echter Problemwölfe definiert man sich künftig offenbar welche (dazu später in einem Kommentar mehr).