Niedersachsen – Seite 15 – Wolfsmonitor

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Goldenstedt: Unzureichender Herdenschutz

Der „Freundeskreis freilebender Wölfe e.V.“ zeigt seit gestern auf seiner Webseite einige Beispielfotos aus der zurzeit von Wolfsrissen geplagten Region Goldenstedt. Diese Fotos machen deutlich, dass zu „lasche“ Schutzmaßnahmen Wölfe geradezu dazu einladen dürften, sich bei den derart unzureichend geschützten Nutztieren „zu bedienen“. 

Expertenurteil: Jungwolf „Kurti“ soll vergrämt werden!

Nach der gestrigen rund zweistündigen Sitzung einer Expertenrunde im niedersächsischen Umweltministerium kam man im Beisein von Staatssekretärin Almut Kottwitz einstimmig zu dem (erwarteten) Urteil: Der besenderte Jungwolf aus dem Munsteraner Rudel, von Wolfsfreunden liebevoll „Kurti“ genannt, soll vergrämt werden.

Eine andere Entscheidung, wie zum Beispiel die zuletzt diskutierte „Entnahme“, wäre aufgrund von artenschutzrechtlichen Erfordernissen eine Überraschung gewesen.

Allerdings sind noch einige Fragen, z.B. wer in Niedersachsen diesen Wolf vergrämen kann, bzw. will und welche bürokratischen Hürden (Tierversuchsantrag, etc.) bis dahin noch zu überwinden sind, offen.

3 Antworten von Wolfsberater Uwe Martens

Uwe Martens (49) ist ehrenamtlicher Wolfsberater und Rissgutachter im niedersächsischen Landkreis Lüneburg und im Heidekreis. Wolfsmonitor hatte nun Gelegenheit, mit dem Mitglied des „Freundeskreises freilebender Wölfe“ (*1) ein Interview über die Situation in Wietzendorf zu führen:


WOLFSMONITOR: Herr Martens, Sie sind bereits seit einigen Jahren im Großraum Lüneburg als Wolfsberater und Rissgutachter ehrenamtlich für das Land Niedersachsen tätig. Am 12. Februar veröffentlichte die Zeitschrift „LAND & Forst“ einen etwas beunruhigenden Online-Artikel (*2), nach dem Bauern in Wietzendorf – also in ihrem Zuständigkeitsbereich – die Weidetierhaltung wegen der dort ansässigen Wölfe aufgeben möchten. Ist die Lage dort wirklich so dramatisch, wie es der Bericht schildert?

Klaus Bullerjahn: „Man grämt sich in Niedersachsen um den Wolf“

„Mit der Pressemitteilung vom 15.02.2016 veröffentlicht das Umweltministerium einmal mehr ein Bulletin zur Situation des Wolfes in Niedersachsen, das dem geneigten Leser versichert, dass man sich in Niedersachsen um den Wolf grämt.
Es sind die bekannten Verlautbarungen, die mittlerweile zum Standardrepertoire der caniden Fürsorge des Wolfsmanagements in Niedersachsen gehören.

Im Frühjahr des letzten Jahres hatte man die semilegale Besenderung zweier auffälliger Wolfswelpen verfügt, die vom Büro Lupus erfolgreich in kurzer Zeit erfolgte.

Dieser Schritt als solches war zweifelsfrei richtig, nur hat man es dabei belassen, diese Senderdaten bis zu deren Ausfall zu sammeln, ohne sich zu fragen, wie es nach einer Besenderung im Allgemeinen und mit verhaltensauffälligen Wolfen im Besonderen weitergehen soll.

Die Besenderung ist die Voraussetzung für eine mögliche Vergrämung, um unerwünschtes Verhalten zu korrigieren und dient

Vorwurf der praktizierten „Salami-Taktik“ vom NDR

Ein auf „ndr.de“ veröffentlichter Beitrag von Ulrike Kressel am vergangenen Samstag lässt erahnen, wo es derzeit im Wolfsmanagement in Niedersachsen „klemmt“.
Nachdem Carsten Nowak, seines Zeichens Fachbereichsleiter des Senckenberg-Labors für Wildtiergenetik, sich veranlasst sah, öffentlich klarzustellten, dass alle niedersächsischen Rissproben kurzfristig, also innerhalb von wenigen Tage bearbeitet werden und es seit Monaten keinerlei Verzögerung bei den DNA-Untersuchungen gibt, stellt sich nun die Frage, woran es eigentlich liegt, dass die Ergebnisse der Untersuchungen und die davon abhängigen Schadensausgleichszahlungen für Wolfsübergriffe häufig erst Monate später bekannt gegeben beziehungsweise vorgenommen werden.

Es liege am „Gesamtprozess“, der nun beschleunigt werden soll, so die Antwort aus dem Umweltministerium. Damit sei gemeint, dass…

Neue Regeln im Herdenschutz ab heute wirksam!

Seit dem 26. November letzten Jahres gilt die „Richtlinie Wolf“ in Niedersachsen. Mit ihrem Inkrafttreten wurde den Haltern von Ziegen, Schafen und Gehegewild (in der Regel Damwild) ein Kalenderjahr eingeräumt, um einen entsprechenden wolfsabweisenden „Grundschutz“ vor Wolfsübergriffen in den Landkreisen, die zur „Förderkulisse Herdenschutz“ gehören, herzustellen.

Diese Präventionsmaßnahmen wurden vom Land bis zu 80 % gefördert. Das bleibt auch in Zukunft so. Geändert hat sich mit dem heutigen Tag die Verfahrensweise im Schadensfall. Wurde bis zum heutigen Tag kein Grundschutz geschaffen, erhalten die Tierhalter in den Landkreisen, die bereits seit dem 26.11.2014 zur Förderkulisse gehören, keine Schadensausgleichzahlungen mehr. Diese Schadensersatzgelder sind freiwillige Leistungen des Landes, sogenannte Billigkeitsleistungen, auf die grundsätzlich