Vergrämung – Seite 3 – Wolfsmonitor

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MU-Info: Antworten zur Vergrämung

Heute, am 10. März, veröffentlichte das Niedersächsische Umweltministerium (MU) folgende zwei Antworten auf mündliche Anfragen von Abgeordneten zur Vergrämung (im Wortlaut):

A) Antwort auf die mündliche Anfrage: Inwieweit ist es wahrscheinlich, dass sich ein Wolf durch Vergrämungsmaßnahmen künftig dem Menschen gegenüber aggressiv und nicht scheu verhält?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Hermann Grupe und Dr. Gero Hocker (FDP) geantwortet.

Es ist nichts schrecklicher als eine tätige Unwissenheit……

So begleitet dieses Zitat Goethes das Agieren des Niedersächsischen Wolfsmanagements beim Umgang mit den Wölfen, die ein unerwünschtes Verhalten an den Tag gelegt haben.
Zur anstehenden Vergrämung wurde der „Satzbaukasten“ für die Pressemitteilungen des Umweltministeriums um die Formulierung der „rechtssicheren Durchführung dieser Maßnahmen“ erweitert.

Man könnte fast den Eindruck haben, man hätte aus der Vergangenheit etwas gelernt, seit im Juni 2015 ein Rüde (MT6) und eine Fähe (FT10) unter Umgehung des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Versuchs-Verordnung, die hierfür eine Tierversuchsgenehmigung verlangen, besendert wurden.

Es lag damals lediglich eine „Artenschutzrechtliche Genehmigung“ des Umweltministeriums (MU) vor, die der

Das niedersächsische Management der Wölfe aus Schweizer Perspektive

Der Umgang mit Wölfen in Niedersachsen wird auch jenseits der Grenzen beobachtet. Für uns Schweizer ist der Fall Niedersachsen deshalb von besonderem Interesse, weil die Wölfe hierzulande dasselbe vermeintlich problematische Verhalten aufweisen wie der wenig scheue MT6 und die zaunspringende Goldenstedter Wölfin.

In der Schweiz wurde der Wolf in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ausgerottet. Unter Schutz gestellt wurde er 1986. Im Jahr 1995 kehrten die ersten beiden Wölfe aus Italien und Frankreich zurück in die Schweiz. Trotz rechtlichem Schutz, wurden sie wegen zahlreichen gerissenen Schafen und Ziegen bald zum Abschuss freigegeben. So erging es auch ihren nachfolgenden Artgenossen. Erst einige Jahre später

Expertenurteil: Jungwolf „Kurti“ soll vergrämt werden!

Nach der gestrigen rund zweistündigen Sitzung einer Expertenrunde im niedersächsischen Umweltministerium kam man im Beisein von Staatssekretärin Almut Kottwitz einstimmig zu dem (erwarteten) Urteil: Der besenderte Jungwolf aus dem Munsteraner Rudel, von Wolfsfreunden liebevoll „Kurti“ genannt, soll vergrämt werden.

Eine andere Entscheidung, wie zum Beispiel die zuletzt diskutierte „Entnahme“, wäre aufgrund von artenschutzrechtlichen Erfordernissen eine Überraschung gewesen.

Allerdings sind noch einige Fragen, z.B. wer in Niedersachsen diesen Wolf vergrämen kann, bzw. will und welche bürokratischen Hürden (Tierversuchsantrag, etc.) bis dahin noch zu überwinden sind, offen.

Klaus Bullerjahn: „Man grämt sich in Niedersachsen um den Wolf“

„Mit der Pressemitteilung vom 15.02.2016 veröffentlicht das Umweltministerium einmal mehr ein Bulletin zur Situation des Wolfes in Niedersachsen, das dem geneigten Leser versichert, dass man sich in Niedersachsen um den Wolf grämt.
Es sind die bekannten Verlautbarungen, die mittlerweile zum Standardrepertoire der caniden Fürsorge des Wolfsmanagements in Niedersachsen gehören.

Im Frühjahr des letzten Jahres hatte man die semilegale Besenderung zweier auffälliger Wolfswelpen verfügt, die vom Büro Lupus erfolgreich in kurzer Zeit erfolgte.

Dieser Schritt als solches war zweifelsfrei richtig, nur hat man es dabei belassen, diese Senderdaten bis zu deren Ausfall zu sammeln, ohne sich zu fragen, wie es nach einer Besenderung im Allgemeinen und mit verhaltensauffälligen Wolfen im Besonderen weitergehen soll.

Die Besenderung ist die Voraussetzung für eine mögliche Vergrämung, um unerwünschtes Verhalten zu korrigieren und dient

Anmerkungen zur Sichtweise von Wolfcenter-Betreiber Frank Faß zur „Goldenstedter Wölfin“

Der Betreiber des Dörverdener Wolfcenters, Frank Faß, stellt in einem ausführlichen Statement auf der Webseite des Wolfcenters seine Sichtweise zur sogenannten „Goldenstedter Wölfin“ dar(*1).


Kommentar:


Die Auffassung von Frank Fass – und das stellt er durchaus richtig dar – ist nicht unumstritten. Gerade seine Schlussfolgerung: „Leider bleibt wohl nur nach Abwägung aller hier im Vorfeld dargestellten Möglichkeiten die lethale Entnahme des bestimmten Wolfes“, dürfte entsprechend weitere Diskussionen auslösen.
Letale Entnahme bedeutet Abschuss. Seinen vorgestellten Argumenten glaubend kann man durchaus zu solch einem Ergebnis kommen. So ganz unkommentiert möchte ich das jedoch nicht stehen lassen, es bedarf meines Erachtens einiger erklärender Worte, die auch zu einem anderen Ergebnis führen können.

Drei Anmerkungen möchte ich deshalb hinzufügen: