Jagdrecht – Seite 5 – Wolfsmonitor

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Zweifelhafte Forderung: Regulierung der Wolfsbestände

Es ist ja gerade nicht viel los an der „Wolfsfront“. Die einen bauen sich vermutlich gerade ihre Osternester, während die anderen an ihren Wurfhöhlen arbeiten. Deshalb sei ein kurzer Blick zurück gestattet. Nicht nur Politiker fordern gerne mal eine möglichst frühzeitige „Regulierung“ der Wolfsbestände.

So zum Beispiel der niedersächsische Landespolitiker Angermann. Er verlangte in einer Plenarsitzung im Februar mit Hilfe des Arguments, „dass aus einem Wolfspaar in 10 Jahren über 1.000 Nachkommen erwachsen können“ eine „Möglichkeit der Wolfsregulierung“.

Der bevorzugte Weg dahin – so der übliche Vorschlag – sind die Herabstufung des Schutzstatus des Beutegreifers im Anhang der FFH-Richtlinie und die Übernahme der Wölfe in das Jagdrecht.

Doch so fehlerhaft es sein kann, die Populationsentwicklung der Wölfe mit Hilfe einfacher mathematischer Methoden in die Zukunft zu projizieren,

Was nun tun in Goldenstedt?

Leute wie ich haben es leicht. Wir lehnen uns zurück, harren der Dinge die da passieren, lesen die Zeitungsmeldungen, gedruckt oder online und pressen hin und wieder einige Zeilen ins Netz. Frei nach dem Motto: Wir haben es immer schon besser gewusst!
Ist das so? Na ganz so einfach ist es sicherlich nicht. Gerade jetzt, wo sich herausstellt, dass die so genannte „Goldenstedter Problemwölfin“ nicht alleine unterwegs ist (man geht von mindestens 3 Wölfen aus) wird von den Lesern durchaus erwartet, dass wir Lösungswege aufzeigen.

Ist in Goldenstedt nun guter Rat teuer?

Arbeiten wir die Geschehnisse einmal kurz auf: Die „Problemwölfe“ sind in den Landkreisen Diepholz und Vechta unterwegs. Der Landkreis Diepholz fiel am 26. November nach einem Kalenderjahr aus der Fördergebietskulisse (Richtlinie Wolf) heraus. Was heißt das? Ein Schadensausgleich aus Steuermitteln wird seit dem 26. November nicht mehr gewährt, wenn die Tiere bei einem Wolfsübergriff nicht mindestens mit dem in der Richtlinie geforderten „Grundschutz“ geschützt waren. So weit so gut. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Mittel für die Präventionsmaßnahmen nicht mehr beantragt werden können! Die Konsequenz muss also für die Weidetierhalter in beiden Landkreisen weiterhin lauten:

Klaus Bullerjahn zur Goldenstedter Wolfsfähe

Gastautor Klaus Bullerjahn (Foto rechts) aus Medingen bei Bad Bevensen ist Jäger und Wolfsberater. Zu den Ereignissen um die Goldenstedter Wolfsfähe schreibt er: „Es ist richtig, dass ein Verhalten, wie es die Wölfin im Landkreis Vechta zurzeit zeigt, nicht geduldet werden kann. Grundsätzlich befindet sich die Wolfspopulation in Deutschland bereits in einem Zustand, in der sie die Entnahme eines einzelnen Wolfs zweifelsfrei problemlos verkraften kann.


Im Fall der Wolfsfähe in Vechta darf es allerdings heute ausschließlich darum gehen, den Abschuss als letzte Konsequenz nicht auszuklammern. Dazu muss dieser Wolf aber eindeutig identifiziert werden können, bevor irrtümlich ein anderer Wolf entnommen wird. Daher sind der Fang und die Besenderung, wie sie Umweltminister Stefan Wenzel am Mittwoch im niedersächsischen Landtag beauftragte, richtig. Somit kann das Tier eindeutig identifiziert, überwacht, vergrämt und gegebenenfalls zielgerichtet entnommen werden.


Für die Weidetierhalter vor Ort bringt das vorläufig jedoch gar nichts – der nächste Wolf wird kommen. Entweder

Goldenstedter Wölfin besendern, nicht abschießen

Wie die „MK – kreiszeitung.de“ meldet, haben sich heute rund 50 Demonstranten, darunter auch FDP- und CDU-Politiker vor dem niedersächsischen Landtag zu einer kleinen Demonstration getroffen, um nach zahlreichen Nutztierrissen den Abschuss einer Wölfin in Goldenstedt (Landkreis Vechta) zu verlangen. Darüber hinaus wurde gefordert, der Wolf gehöre ins Jagdrecht! (*1)

Kommentar


„Wir kommen an die Grenzen des zumutbaren“, wird CDU-Politiker Ernst-Ingolf Angermann zitiert. Dem ist zuzustimmen, aber nicht in seinem Sinne. Denn die CDU- und FDP-Landespolitiker sollten es besser wissen. Bei allem Verständnis für die Nutztierhalter sei ein Abschuss des Wolfs derzeit Rechtsbruch, wird dann auch Umweltminister Stefan Wenzel zitiert. So ist es. Deshalb will er die Wölfin nun besendern und bei Bedarf vergrämen lassen. Das entspricht den vereinbarten Vorschlägen und Managementplänen der meisten Bundesländer und auch den Regelungen in Niedersachsen.

Damit bleibt festzustellen, dass einige Politiker scheinbar wider besseren Wissens nachhaltig versuchen,

„Hinterbänkler-Wolfspolitik“ ?

Kennen Sie noch Herrn Kaiser? Den sympathischen Herrn von der Versicherung? Wie hieß sie noch gleich? Ach ja, Hamburg-Mannheimer! Die Werbefigur – uns Älteren sicherlich noch bekannt – wurde im Jahr 2009 nach 35 Fernsehjahren in den wohlverdienten Ruhestand geschickt.

Kennen Sie vielleicht auch Herrn Hocker? Nein? Dr. Gero Hocker verließ im selben Jahr das Versicherungsgewerbe, war dort nie eine Werbefigur und ging auch nicht in den Ruhestand, sondern wurde Mitglied des Niedersächsischen Landtags und „Umweltpolitischer Sprecher der dortigen FDP-Fraktion“. Dr. Gero Hocker machte im Frühjahr 2015 auf sich aufmerksam, als er während einer Sitzung des Landtags forderte, den Wolf ins Jagdrecht zu übernehmen.