Munsteraner Rudel – Seite 4 – Wolfsmonitor

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Es ist nichts schrecklicher als eine tätige Unwissenheit……

So begleitet dieses Zitat Goethes das Agieren des Niedersächsischen Wolfsmanagements beim Umgang mit den Wölfen, die ein unerwünschtes Verhalten an den Tag gelegt haben.
Zur anstehenden Vergrämung wurde der „Satzbaukasten“ für die Pressemitteilungen des Umweltministeriums um die Formulierung der „rechtssicheren Durchführung dieser Maßnahmen“ erweitert.

Man könnte fast den Eindruck haben, man hätte aus der Vergangenheit etwas gelernt, seit im Juni 2015 ein Rüde (MT6) und eine Fähe (FT10) unter Umgehung des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Versuchs-Verordnung, die hierfür eine Tierversuchsgenehmigung verlangen, besendert wurden.

Es lag damals lediglich eine „Artenschutzrechtliche Genehmigung“ des Umweltministeriums (MU) vor, die der

Das niedersächsische Management der Wölfe aus Schweizer Perspektive

Der Umgang mit Wölfen in Niedersachsen wird auch jenseits der Grenzen beobachtet. Für uns Schweizer ist der Fall Niedersachsen deshalb von besonderem Interesse, weil die Wölfe hierzulande dasselbe vermeintlich problematische Verhalten aufweisen wie der wenig scheue MT6 und die zaunspringende Goldenstedter Wölfin.

In der Schweiz wurde der Wolf in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ausgerottet. Unter Schutz gestellt wurde er 1986. Im Jahr 1995 kehrten die ersten beiden Wölfe aus Italien und Frankreich zurück in die Schweiz. Trotz rechtlichem Schutz, wurden sie wegen zahlreichen gerissenen Schafen und Ziegen bald zum Abschuss freigegeben. So erging es auch ihren nachfolgenden Artgenossen. Erst einige Jahre später

Vergrämen, aber wie?

Der junge Wolf aus dem Munsteraner Rudel, mit dem einige Menschen in den letzten Wochen so genannte „Nahbegegnungen“ hatten, – offiziell „MT6“ (das ist die wissenschaftliche Telemetriebezeichnung) und von Wolfsbefürwortern liebevoll „Kurti“ genannt – ist nun offiziell der erste „breit“ bestätigte „auffällige“ Wolf in Deutschland.

Er erfüllt demnach alle Kriterien, die einst sowohl in den Managementplänen der Länder als auch in diversen anderen Veröffentlichungen des Bundes für „verhaltensauffällige“ Wölfe festgelegt wurden.

Das ist bei Wolfsfreunden jedoch nach wie vor umstritten,

Expertenurteil: Jungwolf „Kurti“ soll vergrämt werden!

Nach der gestrigen rund zweistündigen Sitzung einer Expertenrunde im niedersächsischen Umweltministerium kam man im Beisein von Staatssekretärin Almut Kottwitz einstimmig zu dem (erwarteten) Urteil: Der besenderte Jungwolf aus dem Munsteraner Rudel, von Wolfsfreunden liebevoll „Kurti“ genannt, soll vergrämt werden.

Eine andere Entscheidung, wie zum Beispiel die zuletzt diskutierte „Entnahme“, wäre aufgrund von artenschutzrechtlichen Erfordernissen eine Überraschung gewesen.

Allerdings sind noch einige Fragen, z.B. wer in Niedersachsen diesen Wolf vergrämen kann, bzw. will und welche bürokratischen Hürden (Tierversuchsantrag, etc.) bis dahin noch zu überwinden sind, offen.

Zeit zum Vergrämen!

Stellungnahmen, Einschätzungen und Ratschläge, wohin man auch schaut. Die niedersächsischen Wölfe sorgen erneut für breite Unruhe.
Eigentlich sind es zurzeit nur zwei, die so genannte „Goldenstedter Wölfin“ und ein besenderter Jungwolf aus dem Munsteraner Rudel, von Wolfsschützern im Internet liebevoll „Kurti“ genannt. Beide sind angeblich „auffällige“ Wölfe, bzw. „Problemwölfe“. Angeblich.

Wegen „Kurti“ wurde nun erstmals der Ernstfall ausgerufen. Der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel lässt die so genannte „Entnahme“ des Munsteraner Jungwolfs vorbereiten. Jedoch nur für den Fall, dass „mildere Mittel“ wie zum Beispiel Vergrämungsmaßnahmen nicht greifen.

Bereits am heutigen Samstag treffen sich einige Experten,

NABU: Kontrollierte Maßnahmen und Vergrämung in Einzelfällen!

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) nimmt zu den jüngsten Ereignissen in Ostniedersachsen wie folgt Stellung (im Wortlaut, ohne Linkverweise):

NABU empfiehlt kontrollierte Managementmaßnahmen nach wiederholten Nahbegegnungen mit einzelnem Wolf

Miller: Kriterien für Vergrämung können bei Einzelfällen erfüllt sein


Berlin – Mit Blick auf die wiederholten Nahbegegnungen von Mensch und Wolf im nordöstlichen Niedersachsen spricht sich der NABU für kontrollierte Maßnahmen gegen diesen Wolf aus. Wie bislang bekannt wurde, soll sich ein Wolf wiederholt Menschen bis auf weniger als zwei Metern angenähert haben. Aggression habe das Tier nie gezeigt.

Sollten sich die geschilderten Ereignisse tatsächlich so zugetragen haben, sind aus NABU-Sicht