WWF – Seite 4 – Wolfsmonitor

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WWF: Werbung für Wolfsabschüsse ist ein Skandal

Die Umweltorganisation WWF reagiert mehr als deutlich auf die von der Jägerschaft wiederholt ins Spiel gebrachten Abschüsse von Wölfen. Es sei nicht nur ein Skandal, dass Teile der Jägerschaft offen für den Abschuss von geschützten Wildtieren werben, wer das mache, sei mit dem Straf-, Jagd- und Naturschutzgesetz konfrontiert und bewegte sich hart an der Grenze der Legalität.

Brandenburg: Schafzuchtverband und Ökologischer Jagdverein äußern sich zur Wolfsverordnung

In Brandenburg wird zurzeit der Entwurf einer „Wolfsverordnung“ für das Bundesland diskutiert. Nachdem die großen Naturschutzverbände IFAW, NABU und WWF sowie auch die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) bereits feststellten, dass der erste Entwurf an mehreren Stellen nicht mit dem geltenden Recht vereinbar ist (hier!), äußerten sich nun der Schafzuchtverband Berlin-Brandenburg (SZVBB) und der Ökologische Jagdverein Brandenburg e. V. (ÖJV) dazu in einer gemeinsamen Stellungnahme, wobei Wolfsmonitor insbesondere die Punkte B, D und G dieser Stellungnahme wegen ihrer fragwürdigen Inhalte und groben Unschärfe bemängelt. (Nachfolgend ein Auszug aus der gemeinsamen Stellungnahme beider Vereine im Wortlaut):

„Brandenburger Wolfsverordnung in dieser Form bedeutet einen Rückschritt für das Wolfsmanagement in Deutschland“

In einem offenen Brief der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW), des International Fund for Animal Welfare (IFAW), des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) sowie des World Wide Fund For Nature (WWF) an den Brandenburgischen Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft, Jörg Vogelsänger, stellen die Verbände u.a. gemeinsam fest, dass der vorgelegte Entwurf der „Wolfsverordnung“ an mehreren Stellen nicht mit geltendem Recht vereinbar ist. Der Brief im Wortlaut:

Schweiz: Wolf „M75“ zum Abschuss freigegeben

Weil in den vergangenen Monaten der Wolf mit dem wissenschaftlichen Namenskürzel „M75“ in der Schweiz über 50 Schafe in fünf Kantonen gerissen hat, gab nach Graubünden und Tessin nun auch der Kanton St. Gallen den Beutegreifer zum Abschuss frei.

Pumpak lebt noch – Genehmigung zum Abschuss gilt noch zwei Wochen

Es sind wenige heute in der Lausitzer Rundschau veröffentlichte Sätze von Frank Meyer, Pressesprecher beim Sächsischen Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), die aufhorchen lassen: